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Erfolgskriterien und Konformitätsbedingungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2

Diese Seite bietet Texte zu Erfolgskriterium 3.1.5 Leseniveau aus den WCAG 2.2. Nach der BITV 2.0 beziehungsweise EN 301549 ist dieses Erfolgskriterium informativ und muss nicht für Konformität umgesetzt werden.

Erfolgskriterium 3.1.5 Leseniveau

Erfolgskriterium 3.1.5 wurde mit den WCAG 2.0 (2008) eingeführt.

Anmerkungen zu den Quellen

Die Quellen für die Übersetzungen sind wie folgt:

  1. Die meisten Anforderungen stammen aus der autorisierten deutschen Übersetzung der WCAG 2.0:
    Extern: https://www.w3.org/Translations/WCAG20-de/
  2. Anforderungen, die in den WCAG 2.1 eingeführt oder deren Wortlaut gegenüber den WCAG 2.0 geändert wurden, stammen von der inoffiziellen deutschen Übersetzung der WCAG 2.1 auf
    Extern: https://outline-rocks.github.io/wcag/translations/WCAG21-de/
  3. Anforderungen, die in den WCAG 2.2 eingeführt oder deren Wortlaut gegenüber den WCAG 2.1 geändert wurden, wurden für diese Seiten von
    Extern, englischsprachig: https://www.w3.org/TR/WCAG22/
    übersetzt.

Übersetzung

Erfolgskriterium 3.1.5 ist in den WCAG 2.2 wie folgt eingegliedert:

3. Verständlich

Informationen und die Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.

Richtlinie 3.1 Lesbar

Machen Sie Inhalt lesbar und verständlich.

Erfolgskriterium 3.1.5 Leseniveau

(Stufe AAA)

Wenn der Text nach der Entfernung von Eigennamen und Titeln Lesefähigkeiten voraussetzt, die über das Niveau der niedrigen, sekundären Schulbildung hinausgehen, dann gibt es ergänzenden Inhalt oder eine Version, die keine über die niedrige, sekundäre Schulbildung hinausgehenden Lesefähigkeiten verlangt.

Anforderungen der WCAG 2.2 (englisch)

3. Understandable

Information and the operation of the user interface must be understandable.

Guideline 3.1 Readable

Make text content readable and understandable.

Extern, englischsprachig: understanding guideline 3.1

Success Criterion 3.1.5 Reading Level

(Level AAA)

When text requires reading ability more advanced than the lower secondary education level after removal of proper names and titles, supplemental content, or a version that does not require reading ability more advanced than the lower secondary education level, is available.

Extern, englischsprachig: understanding success criterion 3.1.5

Ein Hinweis zu Erfolgskriterium 3.1.5

Zu Erfolgskriterium 3.1.5:

Dieses Erfolgskriterium ist nicht zu verwechseln mit der Anforderung aus § 4 BITV 2.0, wonach Webseiten von öffentlichen Stellen Informationen in Leichter Sprache enthalten müssen.

Zur Richtlinie 3.1:

Es gilt, Inhalte für alle Nutzende lesbar zu machen. Zu berücksichtigen (nach WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA) sind lediglich Sprachauszeichnungen, damit Sprachausgaben die richtige Aussprache wählen können.

Alle Erfolgskriterien der WCAG 2.2

1. Wahrnehmbar

Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.

Richtlinie 1.1 Textalternativen

Stellen Sie Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte zur Verfügung, so dass diese in andere vom Benutzer benötigte Formen geändert werden können, wie zum Beispiel Großschrift, Braille, gesprochene Sprache, Symbole oder einfachere Sprache.

Richtlinie 1.2 Zeitbasierte Medien

Stellen Sie Alternativen für zeitbasierte Medien zur Verfügung.

Richtlinie 1.3 Anpassbar

Erstellen Sie Inhalte, die auf verschiedene Arten dargestellt werden können (z.B. einfacheres Layout), ohne dass Informationen oder Struktur verloren gehen.

Richtlinie 1.4 Unterscheidbar

Machen Sie es Benutzern leichter, Inhalt zu sehen und zu hören einschließlich der Trennung von Vorder- und Hintergrund.

2. Bedienbar

Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein.

Richtlinie 2.1 Per Tastatur zugänglich

Sorgen Sie dafür, dass alle Funktionalitäten per Tastatur zugänglich sind.

Richtlinie 2.2 Ausreichend Zeit

Geben Sie den Benutzern ausreichend Zeit, Inhalte zu lesen und zu benutzen.

Richtlinie 2.3 Anfälle und physische Reaktionen

Gestalten Sie Inhalte nicht auf Arten, von denen bekannt ist, dass sie zu Anfällen oder physischen Reaktionen führen.

Richtlinie 2.4 Navigierbar

Stellen Sie Mittel zur Verfügung, um Benutzer dabei zu unterstützen zu navigieren, Inhalte zu finden und zu bestimmen, wo sie sich befinden.

Richtlinie 2.5 Eingabemodalitäten

Erleichtern Sie Benutzern die Bedienung von Funktionen durch andere Eingabearten als die Tastatur.

3. Verständlich

Informationen und die Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.

Richtlinie 3.1 Lesbar

Machen Sie Inhalt lesbar und verständlich.

Richtlinie 3.2 Vorhersehbar

Sorgen Sie dafür, dass Webseiten vorhersehbar aussehen und funktionieren.

Richtlinie 3.3 Hilfestellung bei der Eingabe

Helfen Sie den Benutzern dabei, Fehler zu vermeiden und zu korrigieren.

4. Robust

Inhalte müssen robust genug sein, damit sie von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich Assistenztechnologien interpretiert werden können.

Richtlinie 4.1 Kompatibel

Maximieren Sie die Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Benutzeragenten, einschließlich Assistenztechnologien.

5. Konformität

In diesem Abschnitt sind die Anforderungen an die Konformität zu den WCAG 2.2 aufgelistet. Hier erhalten Sie außerdem Informationen darüber, wie man Konformitätserklärungen erstellt, die optional sind. Abschließend wird beschrieben, was es bedeutet, Barrierefreiheit unterstützend zu sein, da man sich nur dann, wenn man Techniken auf eine die Barrierefreiheit unterstützende Art benutzt, auf die Konformität verlassen kann. Konformität verstehen beinhaltet weitere Erklärungen zu dem Konzept "Barrierefreiheit unterstützend".

5.2 Konformitätsbedingungen

Damit eine Webseite WCAG 2.2-konform ist, müssen alle folgenden Konformitätsbedingungen erfüllt sein:

Weiterführende Links

Bislang wurde nur die deutschsprachige Übersetzung der WCAG 2.0 offiziell vom W3C veröffentlicht. Das W3C benennt eine Übersetzung der WCAG 2.1 als inoffizielle Übersetzung: