Einführung: Barrierefreiheit ist mehr als HTML und CSS
Die Anforderungen des barrierefreien Webdesigns werden in den Web Content Accessibility Guidelines(WCAG) 2.1 des W3C aus dem Jahr 2018 formuliert. Die Anforderungen der Vorgängerversion aus dem Jahr 2008 wurden dabei lediglich um 17 weitere Kriterien ergänzt. Die Anforderungen der WCAG 2.1 werden durch unzählige nicht normative Best-Practice-Beispiele ergänzt.
Barrierefreie Webseiten "auf Knopfdruck" sind nicht möglich, denn Barrierefreiheit zeichnet sich unter anderem durch verständliche Inhalte und semantisches HTML aus. Beides lässt sich nicht automatisieren, da diese Aspekte in hohem Maße kontextabhängig sind und eine qualifizierte Beurteilung durch Menschen erfordern. Das gilt im Übrigen für die meisten Anforderungen der WCAG 2.1. Dennoch: Die WCAG 2.1 enthalten ausschließlich Kriterien, die technisch prüfbar sind.
Was für alle Qualitätsprozesse gilt, gilt selbstverständlich auch für die Umsetzung barrierefreier Webinhalte: Je früher Fehler vermieden werden, desto eher werden die gesteckten Qualitätsziele erreicht. Fallstricke müssen frühzeitig beseitigt werden; besonders wichtig ist die Kommunikation über Zielsetzungen zwischen Projektleitern, Konzeptern, Grafikdesignern, Technikern und Redakteuren.
Dabei geht es nicht nur um diverse Nutzergruppen: Redakteure müssen über geeignete Redaktionssysteme verfügen, JavaScript-Frameworks müssen standardkonformen Code erzeugen, Navigationskonzepte müssen schlüssig sein und Kontrastverhältnisse eingehalten werden, um einige wenige Beispiele zu nennen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit sind heterogen und die Verantwortung tragen alle Beteiligten.
In dieser Einführung geht es um die "Basics": Es geht um Menschen mit Behinderungen und es geht um grundlegende Techniken.
Die folgende Liste fasst die Inhalte der Beiträge im Bereich "Einführung: Barrierefreiheit ist mehr als HTML und CSS" zusammen.
- Was bedeutet Barrierefreiheit? (2017)
Barrierefreiheit wird von autorisierten Stellen wie der Web Accessibility Initiative (WAI) oder dem deutschen Behindertengleichstellungsgesetz eng mit den Anforderungen von Menschen mit Behinderung verknüpft. Entscheidend für das Verständnis ist es, die Perspektive des Menschen mit seiner spezifischen Behinderung einzunehmen
- Computer und Behinderung? (2005)
Der Computer ist nicht nur ein Arbeitsmittel, sondern auch ein Hilfsmittel für behinderte Personen. Mit einem Rechner, der ggf. nach den individuellen Bedürfnissen eingestellt oder konfiguriert ist, können viele Tätigkeiten des Alltags ohne fremde Hilfe bewältigt werden.
Gerade im Web müssen Webstandards eingehalten werden, damit auch Nutzer mit Behinderungen die Inhalte nutzen können. Die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte beschreiben dabei die Anforderungen, mit denen diese Nutzergruppen konfrontiert werden. Wenn Webseiten diesen Anforderungen genügen, sollten die Inhalte barrierefrei sein.
- Das Internet hören und fühlen von Gastautor Niki Slawinski (2005)
Können blinde Nutzer ins Internet? Warum sollten blinde Nutzer surfen? Diese und vielen weiteren Fragen sind Gegenstand einer ausführlichen Arbeit zur Gratifikationsforschung. Es werden Probleme und Lösungswege besprochen. Während Screenreaderprofis auch mit einem nicht barrierefreien Web zurechtkommen, ist die Einhaltung der Richtlinien für den normalen Screenreadernutzer bedeutsam.
- Barrierefreiheit im Überblick — Die 7 Säulen des barrierefreien Webdesigns (2021)
Wo fängt man beim barrierefreien Webdesign an? Die sieben Säulen der Barrierefreiheit bieten eine erste Orientierung:
- Textalternativen
- Kontraste und Farben
- Skalierbarkeit
- Linearisierbarkeit
- Fokus-Management und ARIA
- Verständlichkeit, Navigation und Orientierung
- Strukturierte Inhalte
- Barrierefreies Design — eine Aufgabe für Web-Architekten (2021)
Der Anforderungskatalog der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) ist umfassend und auf zwei Prioritäten verteilt. Dieser Beitrag stellt eine Einführung in die BITV-Anforderungen dar und geht im Wesentlichen auf die Bedingungen der höheren Priorität ein.
- Inklusion bedeutet mehr als Konformität (2021)
Die Konformität zu den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 muss als Minimalanforderung an die Barrierefreiheit gesehen werden. Konformität ist dabei gleichzeitig die Voraussetzung für mehr Inklusion und ein positives Nutzungserlebnis für viele Nutzer mit Behinderung. Ohne Konformität kann Barrierefreiheit nicht attestiert werden, und ohne Barrierefreiheit gibt es keine digitale Inklusion.