Störfaktoren vermeiden 
Die Fähigkeit der Nutzer, Inhalte zu lesen und zu bedienen, darf keinesfalls beeinträchtigt werden, wenn die Seite barrierefrei sein soll. In der Praxis werden Seiten oft "im Wesentlichen barrierefrei" oder "barrierearm" umgesetzt, aber manchmal sind genau die Aspekte, die nicht barrierefrei umgesetzt werden, so problematisch, dass der gesamte Webauftritt nicht genutzt werden kann.
Vor allem gestalterische Inhalte dürfen die Nutzbarkeit einer Seite nicht blockieren. Der Nutzer darf durch Gestaltungselemente nicht vom Inhalt abgelenkt werden. Beispielsweise müssen sich bewegende oder blinkende Inhalte vom Nutzer in einen statischen Zustand versetzt werden können. Audio-Inhalte sollen nicht automatisch abgespielt werden. Bei einigen dieser Ablenkungen gibt es Techniken, die die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit dem Grunde nach erlauben, bei anderen hingegen nicht. Es gilt, den Einsatz solcher Gestaltungstechniken sorgfältig abzuwägen und gegebenenfalls darauf zu verzichten.
Ein weiterer Störfaktor ist der Einsatz von Hintergrundgrafiken für wichtige Inhalte. Wenn Links oder Schaltflächen so gestaltet werden, dann gibt es möglicherweise Probleme, aber auch Lösungen für die Nutzbarkeit in Screenreader. Für Sehbehinderte werden solche Techniken dazu führen, dass die Seite gar nicht genutzt werden kann.
Obwohl es viele "Störfaktoren" gibt, so sind insbesondere die in Konformitätsbedingung 5 der WCAG20 aufgeführten Erfolgskriterien zu beachten. Dort werden nicht nur solche Erfolgskriterien aufgeführt, die für eine barrierefreie Seite ohne Ausnahme zu erfüllen sind, sondern dort wird auch der Gedanke des "progressive Enhancement" postuliert.
Die folgende Liste fasst die Inhalte der Beiträge im Bereich "Störfaktoren vermeiden" zusammen.
Die 5-Sekunden-Ausnahme für blinkenden Text (2011)
Wenn Inhalte blinken, dann lenken sie ab. Für manche Nutzergruppen bedeutet das aber die Einschränkung, mit der Webseite überhaupt nicht mehr interagieren zu können. Deshalb gehört die Vermeidung von blinkendem Inhalt zu den wichtigsten Kriterien der digitalen Barrierefreiheit.
In diesem Beitrag wird anhand eines Textschnipsels und eines JavaScripts ein Beispiel geliefert, um einer der wenigen Ausnahmen zu den Anforderungen standardkonform umzusetzen. Wenn Texte für weniger als 5 Sekunden blinken, dann lenken sie zwar immer noch ab, verhindern aber nicht dauerhaft die Nutzung der Webseite.
Image-ReplacementTechniken nicht zugänglich für Sehbehinderte von Gastautor Tomas Caspers und Jan Hellbusch (2004)
Die häufig benutzte Technik des Ersetzens von HTML-Text durch CSS-Hintergrundbilder soll sowohl nicht-visuelle Zugangsarten wie Screenreader und Suchmaschinen bedienen als auch eine anspruchsvolle grafische Gestaltung ermöglichen. Durch diese Techniken wird eine große Gruppe sehbehinderter Menschen ausgeschlossen, wenn Inhalte sich dadurch nicht an individuelle Bildschirmeinstellungen anpassen lassen.
Inhalte mit CSS? Aber bitte ohne Hintergrundgrafiken! (2012)
Es gibt zwei Situationen, in denen die Einbindung von Grafiken per CSS eine Webseite oder eine Anwendung unzugänglich macht:
- Wenn Grafiken als Button-Text oder als Linktext eingesetzt werden und sie dabei als Hintergrundgrafiken dargestellt werden, dann sind sie im Kontrastmodus des Browsers nicht mehr sichtbar.
- Wenn grafische Symbole eingesetzt werden, um Inhalte zusätzlich zu kennzeichnen, z.B. ein PDF-Icon vor einem Link, dann muss es im HTML eine textliche Entsprechung geben, damit Screenreadernutzer ebenfalls Zugang dazu haben.
Für beide Szenarien gibt es alternative Lösungen. In einigen Situationen können andere CSS-Techniken eingesetzt werden, in anderen Situationen ist das
IMG
-Element die bessere Wahl.
Der folgende Begriff auf dieser Seite wird im Glossar definiert:Webseite