
Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten
Dieser Artikel eröffnete die Accessibility Blog Parade auf MAIN_web. In der Accessibility Blog Parade ging es vom 10.10. bis 11.11.2007 vor allem um die barrierefreie Webgestaltung. Zahlreiche Weblogs beteiligten sich mit Beiträgen. MAIN_web hat
zur Blogparade das eLogbuch accessibility herausgegeben.
Bei der barrierefreien Webgestaltung steht der Mensch mit einer Behinderung stets im Vordergrund. Dass die Barrierefreiheit auch anderen nützt, ist gar keine Frage. Wer aber Barrierefreiheit verallgemeinert und Behinderte nicht an erste Stelle stellt, sollte vielleicht die folgenden Gedanken zur Begriffsklärung beachten.
Immer wieder ist im Web zu lesen, dass es sich bei dem Begriff "Barrierefreiheit" um eine falsche Übersetzung des englischen Begriffes "Web Accessibility" handele und dass wir eher über "Zugänglichkeit" und "Erreichbarkeit" diskutieren sollten. Es mag sein, dass es auch solche Übersetzungen für "Web Accessibility" gibt, aber bei "Web Accessibility" wird sogar beim World Wide Web Consortium die Behinderung als Ausgangspunkt definiert:
"Web accessibility means that people with disabilities can use the Web. More specifically, Web accessibility means that people with disabilities can perceive, understand, navigate, and interact with the Web, and that they can contribute to the Web."
Um es mit Sir Tim Berners-Lee, dem W3C-Direktor und Erfinder des World Wide Web, zu sagen: "Die Macht des Webs liegt in seiner Universalität. Zugang durch alle, unabhängig von einer Behinderung, ist ein essenzieller Bestandteil."
Die Zugänglichkeit eines Webauftritts ist dann gegeben, wenn die Inhalte von allen erreicht und verstanden werden können. Allerdings wird die Nutzbarkeit eines Webauftritts erst durch die Nutzer beurteilt werden können. Es ist die Nutzbarkeit, die die Barrierefreiheit von der reinen Zugänglichkeit unterscheidet.
Die Barrierefreiheit wird auch in vielen europäischen Gesetzen definiert. Beispielsweise wird im deutschen
Behindertengleichstellungsgesetz "Barrierefreiheit" unmittelbar mit der Nutzung durch Menschen mit Behinderungen verknüpft:
"Barrierefrei sind […] gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind."
Folgende Begriffe sind dabei von Bedeutung:
Barrierefreies Webdesign bedeutet also, dass Menschen mit Behinderungen ein Webangebot uneingeschränkt und selbstständig nutzen können. Gerade die Nutzbarkeit fordert jedoch, dass die Barrierefreiheit von Webauftritten noch einen Schritt weiter als die reine Zugänglichkeit geht: Die Nutzung muss auch mit den Fähigkeiten und den Hilfsmitteln behinderter Nutzer möglich sein. Es handelt sich um eine Gebrauchstauglichkeit vor dem Hintergrund einer Behinderung.
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