Zett Punkt Bee Punkt 
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Eine Abkürzung ist die Kurzform eines Wortes, einer Phrase oder eines Namens. Im Glossar der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 wird die Definition von "Abkürzung" um Initialworte und Akronyme erweitert. Für die deutsche Sprache ist "Initialwort" nicht definiert beziehungsweise mit "Akronym" gleichgesetzt. Die Definitionen im DUDEN lauten:
- Abkürzung
- abgekürztes Wort, abgekürzte Folge von Wörtern.
- Akronym
- aus den Anfangsbuchstaben oder -silben mehrerer Wörter oder der Bestandteile eines Kompositums gebildetes Kurzwort (z.B. EDV aus elektronische Datenverarbeitung, Kripo aus Kriminalpolizei).
- Initialwort
- → "Akronym".
Abkürzungen sind in der Schriftsprache meist durch Punkte erkennbar wie in "z.B." (zum Beispiel) oder "Abk." (Abkürzung). Abkürzungen kennzeichnen sich meist auch dadurch aus, dass sie in der Lautsprache in der ursprünglichen Form gesprochen werden. Akronyme werden generell nicht durch einen Punkt gekennzeichnet; sie werden in der Lautsprache auch in der abgekürzten Form oder als Kurzwort gesprochen. Allerdings wird es immer wieder einzelne Fälle geben, die nicht eindeutig zuzuordnen sind. Beispiele sind:
- Maßeinheiten werden ohne Punkt angegeben, aber in der Lautsprache meist ausgesprochen, etwa "10 Kilometer" bei "10km".
- Wenn in einer Anzeige für Wohnungen "3 ZKB" (3 Zimmer, Küche, Bad") steht, so wird "ZKB" vielleicht buchstabiert, aber vielleicht auch ausgesprochen.
Umgang mit Abkürzungen
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, mit Abkürzungen (und Akronymen) umzugehen. Die entscheidenden Fragen, um das Erfolgskriterium 3.1.4 der WCAG 2.2 umzusetzen, sind:
- Sind alle Abkürzungen und Akronyme erforderlich oder kann auf sie zumindest teilweise verzichtet werden?
- Wird die Abkürzung oder das Akronym immer für die gleiche ausgeschriebene Form verwendet? Wenn auf der Webseite beispielsweise "TV" sowohl für "Turnverein" als auch für "Fernseher“ stehen kann, dann ist das nicht der Fall.
- Ist es ausreichend, die ausgeschriebene Form einer Abkürzung oder eines Akronyms beim ersten Vorkommen erkennbar zu machen?
Neben diesen Fragen muss auch ein passender Mechanismus bestimmt werden, um ausgeschriebene Formen zugänglich zu machen. Nicht jeder Mechanismus ist für jede Abkürzung gleich gut geeignet:
- auf Abkürzungen verzichten,
- die ausgeschriebene Form im Lesetext unmittelbar vor oder hinter dem ersten Vorkommen der Abkürzung unterbringen,
- Links zu Definitionen bereitstellen,
- Links zu einem Abkürzungsverzeichnis bereitstellen,
- eine Funktion bereitstellen, die es erlaubt, ein Online-Lexikon zu durchsuchen, oder
- das
abbr-Element verwenden.
Ausnahmen
Zwei Ausnahmefälle für die Anwendbarkeit des Erfolgskriteriums gibt die WCAG 2.2 im Glossar vor:
- Obwohl abgekürzte Namen eine ausgeschriebene Form benötigen, werden Firmennamen von der Anforderung ausgenommen (zum Beispiel "BASF").
- Abkürzungen und Akronyme, die Teil der Sprache geworden sind, wie zum Beispiel "Kripo" (Kriminalpolizei) oder "Radar" (Radio detection and ranging, was so viel bedeutet wie funkgestützte Ortung und Abstandsmessung) benötigen keine ausgeschriebene Form.
Weitere Überlegungen
In der Praxis werden weitere Überlegungen eine Rolle spielen, etwa
- wie Screenreader mit den verschiedenen Mechanismen umgehen oder
- ob statt der ausgeschriebenen Form zusätzlich eine Erläuterung erforderlich ist (zum Beispiel bei fremdsprachigen Abkürzungen wie "etc.", was für "et cetera" steht und "und so weiter" bedeutet).
Vor allem Nutzer mit einer Leseschwäche und Nutzer, die einen Kontext nicht gut erfassen können, müssen bei der Umsetzung des Erfolgskriteriums im Fokus stehen. Es geht beispielsweise darum, dass Nutzer einen Lesetext möglichst gut dekodieren können.
Auf Abkürzungen verzichten
Dass Abkürzungen einen praktischen Nutzen haben – sie verbrauchen weniger Platz als die ausgeschriebene Form – ist in bestimmten Situationen wie Datentabellen unbestritten. Oft sind Abkürzungen aber eine Angewohnheit und keine Notwendigkeit.
Nach Möglichkeit sollte auf Abkürzungen verzichtet werden, denn sie werden nicht immer von allen Nutzenden verstanden. Die Grenze zwischen geläufigen Abkürzungen wie "z.H." ("zu Händen") und nicht ganz so geläufigen Abkürzungen wie "v.H." ("von Hundert") dürfte fließend sein. Im Sinne der Verständlichkeit sollte auf Abkürzungen verzichtet werden und stattdessen die ausgeschriebene Form verwendet werden.
Ob in Lesetexten auf Abkürzungen und Akronymen verzichtet werden kann, muss dennoch im Einzelfall entschieden werden:
- Abkürzungen wie "z.B." können ausgeschrieben werden ("zum Beispiel"). In Sprachausgaben werden dann die ausgeschriebenen Wörter und nicht etwa "Zett Punkt Bee Punkt" ausgegeben.
- Wenn ein Akronym nur einmal auf einer Webseite vorkommt, kann unter Umständen darauf verzichtet werden. Wenn eine Referenz zum WDR nur einmal gemacht wird, dann kann auch "Westdeutscher Rundfunk" geschrieben werden.
- Andere Akronyme wie zum Beispiel "DSL" werden in der ausgeschriebenen Form ("Digital Subscriber Line") hingegen eher unverständlich. Das gilt auch für gängige Akronyme wie "LKW" ("Lastkraftwagen"). Die ausgeschriebene Form von Akronymen, die sich im Sprachgebrauch durchgesetzt haben, sollten besser mit einer Definition, in einem Abkürzungsverzeichnis oder mit einen anderen Mechanismus bereitgestellt werden.
Abkürzungen gehören zur Schriftsprache und nicht unbedingt zur Lautsprache. Abkürzungen wie "ggf." ("gegebenenfalls") oder "n.V." ("nach Vereinbarung") sollten so behandelt werden, dass sie mit einer Sprachausgabe gelesen werden können.
Bedeutung ausschreiben
Vor allem bei Akronymen ist es guter Schreibstil, das erste Vorkommen in ausgeschriebener Form zu schreiben und das Akronym in Klammern dahinter zu stellen, zum Beispiel "die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)". Im nachfolgenden Lesetext wird dann nur das Akronym eingesetzt. Diese Technik ist vor allem dann angemessen, wenn ein Akronym häufiger auf einer Webseite vorkommt und das Akronym als Name oder Begriff den meisten Nutzenden bekannt ist.
Der HTML-Standard sieht das abbr-Element für Abkürzungen vor. Das Element kann mit einem title-Attribut ergänzt werden. Browser werden das Element dann unterstrichen darstellen und Nutzende können den Inhalt des title-Attributs durch Mausberührung anzeigen:

Mit diesem Mechanismus können Mausnutzende die Bedeutung einer Abkürzung oder eines Akronyms herausfinden. Sollten Nutzende den Mauszeiger nicht nutzen und zum Beispiel per Tastatur arbeiten, wird die Einblendung des Tooltips schwerer (etwa mit der Tastaturmaus).
Die Unterstützung für das abbr-Element mit einem title-Attribut ist auch in Screenreadern nicht zufriedenstellend. Der Screenreader JAWS wird standardmäßig "ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr" ausgeben, aber ansonsten wird das title-Attribut von Screenreadern ignoriert. Das abbr-Element ist keine geeignete Technik, um die Bedeutung von Abkürzungen oder Akronymen von allen Nutzenden identifizieren zu lassen.
Der Beitrag "Zett Punkt Bee Punkt" besteht aus folgenden einzelnen Webseiten:
- Links zu Definitionen von Abkürzungen
Definitionen für Abkürzungen können Sie verlinken. Die Definitionen können auf der gleichen Seite oder in einem gesonderten Abkürzungsverzeichnis stehen.
- Das
abbr-Element Nach dem HTML-Standard können Abkürzungen mit einem
abbr-Element ausgezeichnet werden. Das Element ist nicht für alle Situationen geeignet.
Die folgenden Begriffe dieser Seite werden auch im Glossar definiert:
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- Links zu Definitionen von Abkürzungen Definitionen für Abkürzungen können Sie verlinken. Die Definitionen können auf der gleichen Seite oder in einem gesonderten Abkürzungsverzeichnis stehen.
- FazitTabellen müssen unabhängig von einer Zugangstechnik universell nutzbar sein und vom Verantwortlichen mit akzeptablem Aufwand erstellt werden können.