Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten

Anforderungen der BITV an die Webredaktion veröffentlicht in 2005

Dieser Beitrag wurde im Mai 2005 verfasst und ist ursprünglich erschienen als INFO 1859 in der Reihe "Wissen im Internet" (online nicht mehr verfügbar).

Einführung

Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) stellt verschiedenartige Anforderungen an einen Webauftritt. Einem großen Teil dieser Anforderungen kann durch die eingesetzte Technik, etwa Redaktionssysteme oder die Verwendung zugänglicher Vorlagen, genügt werden. Weitere Anforderungen werden durch die Konzeption eines Gesamtauftrittes und durch das grafische Design abgedeckt. Dennoch sind einige Anforderungen aus der BITV nur durch die Webredaktion selbst erfüllbar. Auch wenn hierbei die Technik in vielen Fällen für eine Lösung sorgen kann, ist die Generierung barrierefreier Seiten "auf Knopfdruck" nicht möglich.

Im Folgenden werden Inhalte, die typischerweise von den Redakteurinnen und Redakteuren einer Webredaktion eingestellt werden, hinsichtlich der BITV-Anforderungen beschrieben.

Weitere Anforderungen, die sich etwa aus dem Extern: Internet Styleguide der Bundesregierung (ISB) und Extern: Standards und Architekturen für E-Government-Anwendungen (SAGA) ergeben, werden hier nicht berücksichtigt.

Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einführung für Webredaktionen. Weiterführende Literaturhinweise finden sich am Ende des Beitrages. Da Autorenwerkzeuge unterschiedliche Funktionen und Darstellungsformen aufweisen, werden Beispiele für die barrierefreie Gestaltung von Webinhalten als Quellcode dargestellt.