Anforderungen der BITV an die Webredaktion veröffentlicht in 2005
Dieser Beitrag wurde im Mai 2005 verfasst und ist ursprünglich erschienen als INFO 1859 in der Reihe "Wissen im Internet" (online nicht mehr verfügbar).
Einführung
Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) stellt verschiedenartige Anforderungen an einen Webauftritt. Einem großen Teil dieser Anforderungen kann durch die eingesetzte Technik, etwa Redaktionssysteme oder die Verwendung zugänglicher Vorlagen, genügt werden. Weitere Anforderungen werden durch die Konzeption eines Gesamtauftrittes und durch das grafische Design abgedeckt. Dennoch sind einige Anforderungen aus der BITV nur durch die Webredaktion selbst erfüllbar. Auch wenn hierbei die Technik in vielen Fällen für eine Lösung sorgen kann, ist die Generierung barrierefreier Seiten "auf Knopfdruck" nicht möglich.
Im Folgenden werden Inhalte, die typischerweise von den Redakteurinnen und Redakteuren einer Webredaktion eingestellt werden, hinsichtlich der BITV-Anforderungen beschrieben.
Weitere Anforderungen, die sich etwa aus dem Internet Styleguide der Bundesregierung (ISB) und Standards und Architekturen für E-Government-Anwendungen (SAGA) ergeben, werden hier nicht berücksichtigt.
Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einführung für Webredaktionen. Weiterführende Literaturhinweise finden sich am Ende des Beitrages. Da Autorenwerkzeuge unterschiedliche Funktionen und Darstellungsformen aufweisen, werden Beispiele für die barrierefreie Gestaltung von Webinhalten als Quellcode dargestellt.
Der Beitrag "Anforderungen der BITV an die Webredaktion" besteht aus folgenden einzelnen Webseiten:
- Wahrnehmbarkeit von Bildern
Besonders informative Grafiken müssen mit Rücksicht auf die individuelle, visuelle Anpassung durch den Nutzer entwickelt werden.
- Treffende Alternativtexte finden
Knappe und aussagekräftige Alternativtexte sind notwendig, um mit alternativen Ausgabemedien auch Bildinhalte erschließen zu können.
- Strukturierung der Webinhalte
Die Auszeichnung von Inhalten mit strukturierenden Elementen ist notwendig, damit Nutzer mit Hilfe assistierender Technik navigieren und sich orientieren können.
- Hervorhebungen
Hervorhebungen können hilfreich sein, jedoch müssen sie auch dann verfügbar sein, wenn Nutzer die Farbe nicht wahrnehmen können.
- Treffende Linkbezeichnungen
Aussagekräftige und im Kontext schlüssige Linktexte sind für alle Nutzer zur Orientierung notwendig und werden auch von Suchmaschinen honoriert.
- Abkürzungen und Akronyme
Abkürzungen und Akronyme können durch Markup allgemein verständlich gemacht und durch assistierende Technik passend interpretiert werden.
- Anglizismen und Fremdwörter
Anglizismen und Fremdwörter können zu Kommunikationsproblemen führen und müssen ggf. ausgezeichnet werden.
- Allgemeine Verständlichkeit
Das Hamburger Verständlichkeitskonzept unterstützt bei der Erstellung barrierefreier Texte.
Die folgenden Begriffe dieser Seite werden auch im Glossar definiert: