Multimedia hilft
veröffentlicht in 2011zuletzt bearbeitet in
Probleme sind auch Potenziale
Auch wenn Audio- und Video-Inhalte für Gehörlose und Blinde Barrieren bedeuten können, so muss nicht auf Multimedia verzichtet werden. Multimedia bietet für die Informationsvermittlung viele Vorteile, etwa wenn große Textmengen angeboten werden und "Nichtleser" vor Barrieren gestellt werden können.
Multimediale Inhalte sind eine Möglichkeit der alternativen Informationsvermittlung. Legasthenie, Dyslexie, funktioneller Analphabetismus, aber auch Gehörlosigkeit oder Lernschwierigkeiten können die Ursachen dafür sein, dass ein Nutzer (große) Textmengen nicht lesen kann. Eine Leseschwäche beeinflusst nicht nur die Fähigkeit, Texte zu lesen, sondern kann sich auch auf das Verständnis von Zahlen und Zusammenhängen auswirken. Medienalternativen für Text, in denen der Text gebärdet oder gesprochen wird, können solche Barrieren abbauen helfen.
Medienalternativen können die Barrierefreiheit fördern
Oft helfen Bilder und Videos, Informationen zu transportieren oder zu veranschaulichen. Die Visualisierung von Zusammenhängen, Abläufen und anderen Sachverhalten hilft vielen Nutzern, Inhalte zu begreifen. Für Nutzer mit einer Leseschwäche kann es zum Beispiel hilfreich sein, wenn statt oder als Ergänzung zu einer Textanleitung ein Avatar als Multimedia-Hilfe zur Verfügung gestellt wird. Der Aufwand für die Erstellung und Aktualisierung einer solchen Medienalternative ist natürlich höher, als bei einer Textanleitung.
AuchAudioversionen von Texten sind sinnvolle Alternativen zu Text: geschriebene Texte können durch gesprochene ergänzt werden. Effektiver als Audiofassungen von Texten sind Videoaufnahmen. Auch wenn ein Text nur gesprochen wird, so hilft eine visuelle Darbietung bei der Informationsaufnahme.
Videos mit Übersetzungen von einzelnen Inhalten in Gebärdensprache sind ein weiteres Beispiel dafür, wie Multimedia zur Förderung der Barrierefreiheit eingesetzt werden kann. Gebärdensprachfilme können Untertitel erhalten, z.B. wenn die Videoinhalte als Kommunikationsmittel zwischen Gehörlosen und Hörenden eingesetzt werden. Im Allgemeinen benötigen Gebärdensprachfilme aber keine Untertitel.
Alternative zu Text
Wenn Audio- oder Videoinhalte als eine Alternative zu Text eingesetzt werden, dann sind zusätzliche beschreibende Inhalte wie Untertitel und Audiodeskription nicht erforderlich. D.h., wenn solche Inhalte nicht mehr Informationen bieten, als auf der Seite bereits zu lesen sind, finden die Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 zu Untertiteln und Audiodeskription keine Anwendung. Voraussetzung dafür ist die deutliche Kennzeichnung als Medienalternative. Beispiele:
Audio muss nicht transkribiert werden, wenn der Audio-Inhalt als Medienalternative für andere Inhalte eingesetzt wird (zum Beispiel Vorlesefunktionen). Da ein solcher Inhalt bereits eine Alternative für andere Inhalte ist, benötigt die Medienalternative selbst weder ein Transkript noch Untertitel. Da es um Gehörlose geht, muss die Kennzeichnung als Medienalternative am Bildschirm sichtbar sein, zum Beispiel:
<figure>
<audio></audio>
<figcaption>Vorlesefunktion für diese Seite</figcaption>
</figure>- Reines Video muss nicht transkribiert oder als Audiodeskription bereitgestellt werden, wenn der Videoinhalt als Medienalternative für andere Inhalte eingesetzt wird (zum Beispiel ein Film, der den Inhalt der Seite in Gebärdensprache wiedergibt). Da es um blinde NutzerInnen geht, ist die Kennzeichnung als Medienalternative mit einer kurzen Textalternative geeignet:
<figure>
<video poster="http://www.dgs-filme.de/GWHomepage/images/dgs_symbol_57.png" aria-label="Diese Seite in Gebärdensprache"></video>
</figure>
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Untertitel und Audiodeskription
Untertitel, Audiodeskription, Textabschriften und Gebärdensprachfilme sind auf verschiedenen Konformitätsstufen der WCAG erforderlich.
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