Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten

Erfolgskriterien und Konformitätsbedingungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2

Diese Seite bietet Texte zu Konformitätsbedingung 5.2.5 Nicht störend aus den WCAG 2.2. Nach der BITV 2.0 beziehungsweise EN 301549 müssen Webseiten diese Konformitätsbedingung erfüllen.

5.2.5 Nicht störend

Konformitätsbedingung wurde mit den WCAG 2.0 eingeführt.

Anmerkungen zu den Quellen

Die Quellen für die Übersetzungen sind wie folgt:

  1. Die meisten Anforderungen stammen aus der autorisierten deutschen Übersetzung der WCAG 2.0:
    Extern: https://www.w3.org/Translations/WCAG20-de/
  2. Anforderungen, die in den WCAG 2.1 eingeführt oder deren Wortlaut gegenüber den WCAG 2.0 geändert wurden, stammen von der inoffiziellen deutschen Übersetzung der WCAG 2.1 auf
    Extern: https://outline-rocks.github.io/wcag/translations/WCAG21-de/
  3. Anforderungen, die in den WCAG 2.2 eingeführt oder deren Wortlaut gegenüber den WCAG 2.1 geändert wurden, wurden für diese Seiten von
    Extern, englischsprachig: https://www.w3.org/TR/WCAG22/
    übersetzt.

Übersetzung

5.2.5 Nicht störend

Wenn Techniken auf nicht die Barrierefreiheit unterstützende Art benutzt werden oder wenn sie auf nicht-konforme Art benutzt werden, dann blockieren sie nicht die Fähigkeit des Benutzers, auf den Rest der Seite zuzugreifen. Darüber hinaus erfüllt die Webseite als Ganzes weiterhin die Konformitätsbedingungen unter jeder der folgenden Bedingungen:

  1. wenn irgendeine Technik, auf die man sich nicht verlassen kann, in einem Benutzeragenten angeschaltet wird,

  2. wenn irgendeine Technik, auf die man sich nicht verlassen kann, in einem Benutzeragenten ausgeschaltet wird und

  3. wenn irgendeine Technik, auf die man sich nicht verlassen kann, nicht von dem Benutzeragenten unterstützt wird.

Darüber hinaus gelten die folgenden Erfolgskriterien für sämtlichen Inhalt einer Seite einschließlich Inhalt, auf dessen Konformität man sich sonst nicht verlassen würde, da das Scheitern bei der Erfüllung dieser die Nutzung der Seite beeinträchtigen könnte:

Hinweis

Wenn eine Seite nicht konform sein kann (zum Beispiel eine Konformitäts-Testseite oder eine Beispielseite), dann darf diese nicht in dem Geltungsbereich der Konformität oder in der Konformitätserklärung inbegriffen sein.

Für weitere Informationen einschließlich Beispielen lesen Sie Konformitätsbedingungen verstehen.

Anforderungen der WCAG 2.2 (englisch)

5.2.5 Non-Interference

If technologies are used in a way that is not accessibility supported, or if they are used in a non-conforming way, then they do not block the ability of users to access the rest of the page. In addition, the Web page as a whole continues to meet the conformance requirements under each of the following conditions:

  1. when any technology that is not relied upon is turned on in a user agent,
  2. when any technology that is not relied upon is turned off in a user agent, and
  3. when any technology that is not relied upon is not supported by a user agent

In addition, the following success criteria apply to all content on the page, including content that is not otherwise relied upon to meet conformance, because failure to meet them could interfere with any use of the page:

Note

If a page cannot conform (for example, a conformance test page or an example page), it cannot be included in the scope of conformance or in a conformance claim.

For more information, including examples, see Understanding Conformance Requirements.

Extern, englischsprachig: understanding conformance requirement 5.2.5

Ein Hinweis zu Konformitätsbedingung 5.2.5

Zu Konformitätsbedingung 5.2.5:

Die Konformitätsbedingung 5.2.5 ist nach EN 301549 für nicht-Web Dokumente und Software nicht anwendbar.

Zur Richtlinie 5.2:

Die WCAG 2.2 bestimmen mit den Erfolgskriterien, welchen Anforderungen einzelne Inhalte auf Webseiten, in Nicht-Web-Dokumenten oder in Software genügen müssen. Für Webseiten werden darüber hinaus fünf weitere normative Anforderungen festgelegt, die bei der Bewertung der Barrierefreiheit beachtet werden müssen. Diese fünf Konformitätsbedingungen stellen einen Rahmen dar, eine möglichst objektive und transparente Aussage zur Barrierefreiheit treffen zu können.

Alle Erfolgskriterien der WCAG 2.2

1. Wahrnehmbar

Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.

Richtlinie 1.1 Textalternativen

Stellen Sie Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte zur Verfügung, so dass diese in andere vom Benutzer benötigte Formen geändert werden können, wie zum Beispiel Großschrift, Braille, gesprochene Sprache, Symbole oder einfachere Sprache.

Richtlinie 1.2 Zeitbasierte Medien

Stellen Sie Alternativen für zeitbasierte Medien zur Verfügung.

Richtlinie 1.3 Anpassbar

Erstellen Sie Inhalte, die auf verschiedene Arten dargestellt werden können (z.B. einfacheres Layout), ohne dass Informationen oder Struktur verloren gehen.

Richtlinie 1.4 Unterscheidbar

Machen Sie es Benutzern leichter, Inhalt zu sehen und zu hören einschließlich der Trennung von Vorder- und Hintergrund.

2. Bedienbar

Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein.

Richtlinie 2.1 Per Tastatur zugänglich

Sorgen Sie dafür, dass alle Funktionalitäten per Tastatur zugänglich sind.

Richtlinie 2.2 Ausreichend Zeit

Geben Sie den Benutzern ausreichend Zeit, Inhalte zu lesen und zu benutzen.

Richtlinie 2.3 Anfälle und physische Reaktionen

Gestalten Sie Inhalte nicht auf Arten, von denen bekannt ist, dass sie zu Anfällen oder physischen Reaktionen führen.

Richtlinie 2.4 Navigierbar

Stellen Sie Mittel zur Verfügung, um Benutzer dabei zu unterstützen zu navigieren, Inhalte zu finden und zu bestimmen, wo sie sich befinden.

Richtlinie 2.5 Eingabemodalitäten

Erleichtern Sie Benutzern die Bedienung von Funktionen durch andere Eingabearten als die Tastatur.

3. Verständlich

Informationen und die Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.

Richtlinie 3.1 Lesbar

Machen Sie Inhalt lesbar und verständlich.

Richtlinie 3.2 Vorhersehbar

Sorgen Sie dafür, dass Webseiten vorhersehbar aussehen und funktionieren.

Richtlinie 3.3 Hilfestellung bei der Eingabe

Helfen Sie den Benutzern dabei, Fehler zu vermeiden und zu korrigieren.

4. Robust

Inhalte müssen robust genug sein, damit sie von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich Assistenztechnologien interpretiert werden können.

Richtlinie 4.1 Kompatibel

Maximieren Sie die Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Benutzeragenten, einschließlich Assistenztechnologien.

5. Konformität

In diesem Abschnitt sind die Anforderungen an die Konformität zu den WCAG 2.2 aufgelistet. Hier erhalten Sie außerdem Informationen darüber, wie man Konformitätserklärungen erstellt, die optional sind. Abschließend wird beschrieben, was es bedeutet, Barrierefreiheit unterstützend zu sein, da man sich nur dann, wenn man Techniken auf eine die Barrierefreiheit unterstützende Art benutzt, auf die Konformität verlassen kann. Konformität verstehen beinhaltet weitere Erklärungen zu dem Konzept "Barrierefreiheit unterstützend".

5.2 Konformitätsbedingungen

Damit eine Webseite WCAG 2.2-konform ist, müssen alle folgenden Konformitätsbedingungen erfüllt sein:

Weiterführende Links

Bislang wurde nur die deutschsprachige Übersetzung der WCAG 2.0 offiziell vom W3C veröffentlicht. Das W3C benennt eine Übersetzung der WCAG 2.1 als inoffizielle Übersetzung: