Barrierefreie Gestaltung multimedialer Inhalte mittels SMIL 2.0 in der Theorie und anhand eines Beispiels geschrieben von René Hojas (2004)
Aufgaben von W3C und WAI
"W3C's mission is to lead the Web to its full potential, which it does by developing technologies (specifications, guidelines, software, and tools) that will create a forum for information, commerce, inspiration, independent thought, and collective understanding." vgl. World Wide Web Consortium 2004
Das World Wide Web Consortium (W3C) ist eine international anerkannte Institution, die sich mit der technischen Weiterentwicklung des Internet befasst. Ihre mittlerweile über 360 Mitglieder gehören Universitäten, diversen Forschungseinrichtungen und Unternehmen der Softwareindustrie an. Aufgabe dieser Organisation und seiner Gremien ist die Definition von Standards für web-relevante Technologien. Entwürfe für neue Standards oder Erweiterungen bestehender Standards werden zunächst in Form von "Working Drafts" zur Diskussion gestellt. Die nach Abschluss der Diskussion verabschiedeten Standards werden als Empfehlungen - Recommendations - bezeichnet. Diese Empfehlungen haben keinen rechtlich bindenden Charakter und wurden in der Vergangenheit vor allem von den Browserherstellern ignoriert. vgl. Herman 2004
Die folgenden sieben Punkte fassen die Ziele und Aufgaben des W3C in aller Kürze zusammen:
- Universelle Zugänglichkeit: Eines der grundlegenden Ziele des W3C ist es, die Vorteile des Internet für alle Menschen nutzbar zu machen. Die Nutzung soll unabhängig von verwendeter Hard- und Software, sowie Netzinfrastuktur und Technologie sein. Des weiteren darf es keine Diskrimimierung aufgrund von Sprache, Kultur, geografischen Positionen oder körperlichen beziehungsweise geistigen Fähigkeiten des Anwenders geben. vgl. Herman 2004
- Das semantische Web: Damit ist eine Erweiterung des Internet gemeint, in dem jede Information eine klar definierte Bedeutung hat, so dass Mensch und Computer besser miteinander kommunizieren und zusammenarbeiten können. Es sollen Standards und Technologien entwickelt werden, um Daten im Web so zu definieren und zu verknüpfen, dass sie effektiver in Such-, Automatisierungs- und Integrationsprozessen genutzt und über mehrere Anwendungen hinweg verwendet werden können. vgl. Herman 2004
- Vertrauen: Um den aktiven und interaktiven Grundgedanken des Internet zu forcieren soll ein vertrauenswürdiges Web ("Web of Trust") aufgebaut werden. Unter aktiven und interaktiven Grundgedanken des Internet wird die Teilnahme an Ausbau und Gestaltung durch Bereitstellung von Informationen durch möglichst viele Nutzer verstanden. Der aktive Nutzer muss dabei darauf vertrauen können, dass seine Informationen nicht missbraucht werden. vgl. Herman 2004
- Kompatibilität: Das W3C entwirft ausschließlich offene, nicht proprietäre Computersprachen und Technologien. Standards werden unabhängig von Hard- und Software, sowie bestehenden Produkten definiert. Festlegungen auf Systemumgebungen werden bewusst vermieden. Beispiele für derartige Standards sind Scalable Vektor Graphik (SVG) und die Synchronized Multimedia Integration Language (SMIL). vgl. Herman 2004
- Entwicklungsfähigkeit: Das W3C definiert Standards, die einfach an zukünftige Anforderungen und Entwicklungen angepasst werden können. Die Prinzipien der Einfachheit, der Modularität, der Kompatibilität und der Erweiterbarkeit sind richtungweisend für die Arbeit der einzelnen Gremien. vgl. Herman 2004
- Dezentralisierung: Jede Information hat unzählige Wege und Möglichkeiten ans Ziel zu gelangen, dadurch wird die Anfälligkeit des Mediums reduziert und eine hohe Ausfallsicherheit gewährleistet. vgl. Herman 2004
- Attraktiveres Multimedia: Immer größere Bandbreiten ermöglichen eine schnelle Übertragung von immer größeren Datenmengen. Der Einsatz von multimedialen Techniken soll gefördert werden, um die Attraktivität des Mediums zu erhöhen. vgl. Herman 2004
Die Web Accessibility Initiative (WAI) ist eine Teilorganisation des W3C, die sich mit dem Bereich Barrierefreies Internet/Accessibility befasst. Ihre Aufgabe ist es, Richtlinien für alle auf Entwicklerseite beteiligten Interessensgruppen (Produzenten von Webinhalten, Hersteller von Zugangssoftware und Publikationswerkzeugen) zu erarbeiten, damit diese ihre Produkte den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechend erzeugen können. vgl. Jacobs u.a. 2004
Bisher wurden von der WAI zum Thema Barrierefreiheit drei Elaborate mit dem Status einer Recommendation publiziert:
- Web Content Accessibility Guidelines 1.0 (WCAG 1.0)
- User Agent Accessibility Guidelines 1.0 (UAAG 1.0)
- Authoring Tool Accessibility Guidelines 1.0 (ATAG 1.0)
vgl. Brewer 2004
Die vierte in diesem Kontext zu sehende Empfehlung ist unter der Bezeichnung "XML Accessibility Guidelines" (XAG) bekannt, existiert allerdings im Moment erst als Arbeitsentwurf (Working Draft). Darin werden Richtlinien für die Gestaltung und Programmierung von XML-Dokumenten und -Anwendungen erarbeitet. mit denen Barrieren verhindert oder abgebaut werden können. vgl. Ruth 2004
Jede Richtlinie der WAI enthält eine unterschiedliche Zahl an Anforderungen. Jedem dieser Checkpunkte wird eine Prioritätsstufe zugeordnet. Diese definieren sich wie folgt:
- Priorität 1: Wenn ein Checkpunkt dieser Priorität nicht erfüllt ist, ist es für eine oder mehrere Gruppen von Menschen unmöglich, auf Informationen im betroffenen Angebot zuzugreifen. Dabei wird auch von einem "Muss"-Kriterium gesprochen.
- Priorität 2: Wenn ein Checkpunkt dieser Priorität nicht erfüllt ist, ist es für eine oder mehrere Gruppen von Menschen schwierig, auf Informationen im betroffenen Angebot zuzugreifen. Dabei wird auch von einem "Soll"-Kriterium gesprochen.
- Priorität 3: Wenn ein Checkpunkt dieser Priorität nicht erfüllt ist, kann es für eine oder mehrere Gruppen von Menschen Schwierigkeiten geben, auf Informationen im betroffenen Angebot zuzugreifen. Dabei wird auch von einem "Kann"-Kriterium gesprochen.
Abhängig von der Prioritätsstufe, die ein Internetangebot erfüllt, wird ein Konformitätsniveau definiert:
- Konformitätsniveau "A": Alle Anforderungen der Priorität 1 sind erfüllt.
- Konformitätsniveau "AA": Alle Anforderungen der Priorität 1 und 2 sind erfüllt.
- Konformitätsniveau "AAA": Alle Anforderungen der Priorität 1, 2 und 3 sind erfüllt.
Das Erreichen eines Konformitätslevels gilt mittlerweile als eindeutiges Qualitätsmerkmal und wird von vielen Websites über eine offizielle Zertifizierung ausgewiesen. vgl. BIK 2004b
Web Content Accessibility Guidelines 1.0
Adressaten dieser Richtlinien sind Autoren, Designer und Entwickler von Websites. Diese, kurz WCAG, genannten Bestimmungen enthalten eine Liste von Geboten und Verboten um in HTML und anderen Mark-Up-Sprachen erstellte Internetseiten barrierefrei zu gestalten. vgl. Clark 2002
WCAG 1.0
Die erste Version der WCAG wurde am 5. Mai 1999 vom W3C als Recommendation herausgegeben und umfasst insgesamt 66 Richtlinien, die in 14 Kategorien unterteilt sind:
- Provide equivalent alternatives to auditory and visual content.
Es sind äquivalente Alternativen zu akustischen und visuellen Inhalten anzubieten. - Don't rely on color alone.
Farben dürfen nicht alleiniger Informationsträger sein. - Use mark-up and style sheets and do so properly.
Markup -Sprachen und Style Sheets sind standardkonform zu verwenden. - Clarify natural language usage.
Die Standardsprache eines Dokumentes ist festzulegen. - Create tables that transform gracefully.
Tabellen sind mit entsprechenden Elementen so zu gestalten, dass sie von verfügbaren Browsern und anderer Zugangssoftware korrekt interpretiert werden. - Ensure that pages featuring new technologies transform gracefully.
Es ist sicherzustellen. dass Seiten zugänglich sind, wenn neuere Technologien von der Zugangssoftware nicht unterstützt werden. - Ensure user control of time-sensitive content changes.
Es ist sicherzustellen, dass der User die periodische Änderungen der Inhalte beeinflussen kann (z.B. Bewegung, Blinken oder Auto-Aktualisierungen, etc.). - Ensure direct accessibility of embedded user interfaces.
Es ist sicherzustellen, dass Benutzerschnittstellen allgemein zugänglich sind. - Design for device-independence.
Die Nutzung einer Website muss unabhängig vom Zugangsgerät uneingeschränkt möglich sein. - Use interim solutions.
Es sind Zwischenlösungen anzubieten, um die Zugänglichkeit bei Verwendung technischer Hilfsmittel sowie älterer Browser zu gewährleisten. - Use W3C technologies and guidelines.
Die Richtlinien und Vorgaben des W3C sind zu beachten. - Provide context and orientation information.
Es sind Informationen zum Inhalt und zur Orientierung anzubieten, die dem Benutzer helfen, komplexe Seiten und Elemente zu verstehen. - Provide clear navigation mechanisms.
Die Navigation ist klar und nachvollziehbar zu gestalten. - Ensure that documents are clear and simple.
Es ist sicherzustellen, dass alle Dokumente eine klare und einfache Struktur aufweisen.
vgl. Chrisholm u.a. 2004
Auf eine nähere Ausführung der einzelnen Anforderungen wird an dieser Stelle verzichtet, da diese nicht mehr aktuell sind und in Kürze eine neue Version der WCAG veröffentlicht wird.
Am 11.03.2004 wurde der Working Draft der Version 2.0 in Form eines so genannten "Last Call" publiziert. Dieser Status gibt allen Mitgliedern des W3C die letzte Gelegenheit, vor der Veröffentlichung einer entsprechenden Recommendation, Kritik zu üben. Es handelt sich um einen sehr fortgeschrittenen Entwurf, in dem die grundlegenden Veränderungen absehbar sind. Mit Veröffentlichung der finalen Version ist zum Ende des zweiten Quartals dieses Jahres zu rechnen. vgl. Caspers 2004
Detaillierte Informationen zur Version 1.0 der WCAG finden sich auf der Website von Jan Eric Hellbusch (www.barrierefreies-webdesign.de). vgl. Hellbusch 2004c
WCAG 1.0 versus WCAG 2.0
Viele der Vorgaben in den WCAG 1.0 entsprechen nach Ansicht der Experten nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, sind entweder zu restriktiv, zu unverständlich oder international nicht durchsetzbar. vgl. Caspers 2004
Die meisten dieser Bestimmungen wurden sinngemäß in die Version 2.0 übernommen, allerdings wurden die Richtlinien neu strukturiert und die einzelnen Checkpunkte allgemeiner und somit nachhaltiger formuliert. vgl. Hellbusch 2004
Die Struktur der Empfehlung wurde gestrafft, die bisher 14 Richtlinien auf 4 Bestimmungen reduziert. Jede diese Bestimmungen enthält wie bisher mehrere Checkpunkte. Insgesamt sind es laut aktueller Fassung 18 Anforderungen, in der WCAG 1.0 waren es noch 66 Richtlinien. Die im Kapitel Aufgaben von W3C und WAI beschriebene dreistufige Prioritätspyramide wurde aufgelöst und durch ein zweistufiges Schema ersetzt, in dem es nur noch "Muss"- und "Soll"-Bestimmungen ("Core- und "Extended-Vorschriften) gibt. vgl. Caldwell u.a. 2004
Jede Anforderung ist so formuliert, dass sie sich nicht explizit auf bestimmte Technologien (z.B. HTML, CSS, etc.) bezieht, sondern auf alle vorhandenen und zukünftig absehbaren Entwicklungen anwendbar ist. Technologie-spezifische Empfehlungen und Anweisungen werden in zusätzlichen Dokumenten gegeben, gehören nicht zum eigentlichen Standard, sondern haben ausschließlich informativen Charakter. vgl. Caspers 2004
Die aktuelle Situation zeigt, dass die weltweite Implementierung der WCAG 1.0 in nationale Gesetze nicht unproblematisch ist. So kann theoretisch der Fall eintreten, dass eine Website in Europa gesetzeskonform gestaltet ist, gegen das entsprechende Gesetz in den USA aber verstößt, obwohl beide Gesetze auf ein und derselben Richtlinie basieren. Deshalb werden in der WCAG 2.0 Formulierungen verwendet, die einerseits bestimmte Mindestanforderungen klar definieren, andererseits den nötigen Spielraum für nationale Gegebenheiten lassen. vgl. Caspers 2004
Eine gegen die Kriterien der WCAG 2.0 validierende Website muss die "Core"-Bedingungen erfüllen und sollte den genauen Umfang der erfüllten "Extended"-Anforderungen klar ausweisen (z.B. "core plus extended 1.3, 2.1, 2.2 und 4.5."). vgl. Caspers 2004
Es gibt allerdings auch viele kritische Stimmen, die dem neuen Entwurf zwar in Teilbereichen Verbesserungen gegenüber der Vorgängerversion zugestehen, die aber gleichzeitig Wiederholungen von Fehlern und größeres Potential von Missinterpretationen sehen. vgl. Clark 2004a
WCAG 2.0
Die folgende Aufstellung erläutert kurz den aktuellen Stand (Working Draft vom 11.3.2004) der Richtlinien und Checkpoints der WCAG 2.0 und zeigt die wichtigsten Neuerungen auf:
Principle 1: Content must be perceivable.
- Guideline 1.1: For non-text content, provide text equivalents that serve the same purpose or convey the same information as the non-text content, except when the sole purpose of the non-text content is to create a specific sensory experience (for example, music and visual art) in which case a text label or description is sufficient.
- Guideline 1.2: Provide synchronized media equivalents for time-dependent presentations.
- Guideline 1.3: Ensure that information, functionality, and structure are separable from presentation.
- Guideline 1.4: In visual presentations, make it easy to distinguish foreground words and images from the background.
- Guideline 1.5: In auditory presentations, make it easy to distinguish foreground speech and sounds from background sounds.
vgl. Caldwell u.a. 2004
Alle Inhalte, Funktionen und Informationen müssen, um den Anforderungen der Barrierefreiheit gerecht zu werden, in einer für alle Benutzer gleich wahrnehmbaren Form verfügbar sein. Dabei ist unter Berücksichtigung der Textorientiertheit vieler Betroffener besonders auf die Wahl von geeigneten Kontrasten, Farben und auf die Verwendung einer klaren und einfachen Sprache zu achten. vgl. Hellbusch 2004
Principle 2: Interface elements in the content must be operable.
- Guideline 2.1: Make all functionality operable via a keyboard or a keyboard interface.
- Guideline 2.2: Allow users to control time limits on their reading or interaction unless specific real-time events or rules of competition make such control impossible.
- Guideline 2.3: Allow users to avoid content that could cause photosensitive epileptic seizures.
- Guideline 2.4: Facilitate the ability of users to orient themselves and move within the content.
- Guideline 2.5: Help users avoid mistakes and make it easy to correct them.
vgl. Caldwell u.a. 2004
Im Focus dieser Richtlinie stehen die Geräteunabhängigkeit der Ein- und Ausgabegeräte, die Beeinflussbarkeit der zeitlichen Determinanten, eine klare Orientierungsmöglichkeit und die einfache Vermeidbarkeit von Fehlern. vgl. Hellbusch 2004
Principle 3: Content and controls must be understandable.
- Guideline 3.1: Ensure that the meaning of content can be determined.
- Guideline 3.2: Organize content consistently from "page to page" and make interactive components behave in predictable ways.
vgl. Caldwell u.a. 2004
Um die Verständlichkeit der angebotenen Inhalte sicherzustellen und gegebenenfalls zu erhöhen, müssen einerseits die Erfahrungen und Fähigkeiten der Besucher und andererseits auch deren Umgang mit neuen Systemen beachtet werden.
Dafür geeignete Maßnahmen sind die Verwendung einer klaren Sprache, der unterstützende Einsatz wahrscheinlich bekannter bildlicher Darstellungen sowie die Bereitstellung von Erklärungen und Zusatzinformationen zu ungewöhnlichen Begriffen oder Fachsprache. vgl. Hellbusch 2004
Principle 4: Content must be robust enough to work with current and future technologies.
- Guideline 4.1: Use technologies according to specification.
- Guideline 4.2: Ensure that user interfaces are accessible or provide an accessible alternative(s)
vgl. Caldwell u.a. 2004
Dieses Prinzip thematisiert die technische Aufbereitung der Inhalte, um ein nachhaltiges, zukunftsfähiges und vor allem barrierefreies Angebot von Informationen zu garantieren. Diese Sicherheit kann durch zweckmäßigen Einsatz aktueller Technologien gemäß den dafür vorgesehenen Standards (z.B. Verwendung von XHTML für Strukturierung der Informationen, Cascading Style Sheets für Layout und Formatierung) gewährleistet werden. vgl. Hellbusch 2004
User Agent Accessibility Guidelines 1.0
Die zwölf Richtlinien dieser, auch unter dem Akronym UAAG 1.0 bekannten Spezifikation sind vor allem an Entwickler von so genannten User Agents adressiert und erläutern, welche Anforderungen diese erfüllen müssen, um barrierefrei gestalteten Inhalt auch für alle zugänglich wiedergeben zu können. Ein User Agent ist ein Client-Programm, mit dem ein Netzwerkdienst genutzt werden kann. Dabei handelt es sich um die Schnittstelle zum Benutzer, die die Inhalte darstellt und Befehle entgegennimmt. In diese Kategorie fallen Web Browser, Media Player, Plug-Ins und auch assisitive Technologien. vgl. Jacobs u.a. 2004
Authoring Tool Accessibility Guidelines 1.0
Diese Bestimmungen richten sich an die Hersteller und Entwickler von Werkzeugen zur Erstellung und Publikation von Webinhalten und wurden am 3. Februar 2000 als offizielle W3C-Recommendation publiziert. vgl. Treviranus u.a. 2004
Die Authoring Tool Accessibility Guidelines 1.0 (oder kurz: ATAG 1.0) betreffen ein weites Spektrum von Werkzeugen. Der Bogen spannt sich von WYSIWYG-Editoren ("What You See is what you get"-Editoren) und "save-as-HTML"-Konvertierungsapplikationen über Tools, die dynamisch Inhalte aus Datenbanken generieren und Bildeditoren bis hin zu Site-Management-Software.
Die sieben Richtlinien erläutern nicht nur die Anforderungen an eine Software um damit barrierefreie Webinhalte produzieren zu können, sondern befassen sich auch mit der Zugänglichkeit der Applikation selbst. vgl. Treviranus u.a. 2004
Der Beitrag Barrierefreie Gestaltung multimedialer Inhalte mittels SMIL 2.0 in der Theorie und anhand eines Beispiels besteht aus folgenden einzelnen Webseiten:
- Einige Meilensteine der Mediengeschichte
- Behinderte Menschen und das Internet
- Technische Hilfsmittel
- Was bedeutet Barrierefreiheit?
- Aufgaben von W3C und WAI
(Aktuelle Seite)
- Gesetzliche Rahmenbedingungen
- Multimediale Inhalte und Barrierefreiheit
- Synchronized Multimedia Integration Language
- Der Prototyp
- Zusammenfassung und Perspektiven
- Wichtige Abkürzungen und Begriffe
- Literaturverzeichnis
- Kontakt mit Ren Hojas