Anforderungen der Barrierefreiheit sind Qualitätsmerkmale

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Der erste Schritt auf dem Weg zu barrierefreiem Webdesign besteht darin, sich intensiv mit den über Jahre hinweg entwickelten Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auseinanderzusetzen. Dabei sollten stets die tatsächlichen Bedürfnisse der Nutzenden im Vordergrund stehen – darauf aufbauend können zusätzliche Anforderungen entstehen. Dennoch sind die WCAG-Erfolgskriterien das Fundament der digitalen Barrierefreiheit.

Die WCAG 2.2 umfasst insgesamt 86 Erfolgskriterien, die auf drei Konformitätsstufen verteilt sind: A, AA und AAA. Eine Webseite gilt weltweit als barrierefrei, wenn alle 55 Erfolgskriterien der Konformitätsstufe AA erfüllt sind. Diese Stufe bildet die internationale Mindestanforderung an Barrierefreiheit und ist in vielen Ländern dieser Welt gesetzlich verankert.

In Projekten hört man häufig, die Erfüllung der WCAG-Erfolgskriterien der Stufe AA sei ein „Maximalziel“. Es tauchen Begriffe wie "Barrierearmut" auf, um die Anforderungen zu relativieren: Mindeststandards werden zu einer subjektiven Einschätzung. Eine "barrierearme" Webseite kann nahezu alles bedeuten – von wenigen kleinen Fehlern bis zu durchgängiger Nicht-Konformität. Barrierefreiheit bedeutet aber immer die Erfüllung von Mindestanforderungen.

Wichtig ist: WCAG-Konformität stellt lediglich die Mindestanforderung dar. Sie sollte nicht das Endziel, sondern die Ausgangsbasis für weitergehende Barrierefreiheit und Inklusion sein. Über die WCAG hinaus gibt es viele Möglichkeiten, die Barrierefreiheit auszubauen – etwa durch Verbesserungen in Verständlichkeit, User Experience oder Personalisierung.

Webseiten werden regelmäßig aktualisiert, und dabei können sich immer wieder Fehler einschleichen. Diese Konformitätsverletzungen müssen regelmäßig geprüft und in angemessener Zeit behoben werden – unabhängig davon, ob es sich um große Relaunches oder kleine Ergänzungen handelt.

Nach der BITV 2.0 soll ein höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit erreicht werden. Juristisch bedeutet eine "Soll"-Vorschrift, dass eine Umsetzung grundsätzlich erwartet wird, jedoch mit Ermessensspielräumen. Für Behörden wird daraus häufig eine faktische Muss-Vorgabe – für private Anbieter hingegen nicht zwingend. Was genau unter einem höchstmöglichen Maß an Barrierefreiheit zu verstehen ist, definiert die BITV 2.0 allerdings nicht.

Sowohl die WCAG 2.2 als auch die EN 301 549 ermutigen Webautorinnen und Webautoren, auch Erfolgskriterien der Stufe AAA zu berücksichtigen. In der Praxis werden Erfolgskriterien auf Konformitätsstufe AAA jedoch meist nur punktuell umgesetzt.

Viele Erfolgskriterien der Stufe AAA heben Ausnahmen der Stufen A oder AA auf. Diese Ausnahmen existieren aus unterschiedlichen Gründen, etwa weil sie selten auftreten, technisch aufwändig umzusetzen sind oder erheblich in das Design eingreifen würden. Wer Barrierefreiheit konsequent in den Fokus stellt, muss die Umsetzung von AAA-Erfolgskriterien erwägen.

Die Anforderungen der WCAG 2.2 sind jedoch nicht abschließend. Weitere Empfehlungen des W3C gehen über die WCAG hinaus, zum Beispiel:
https://www.w3.org/WAI/WCAG2/supplemental/

Auch andere Standards, darunter die EN 301 549, enthalten zusätzliche Anforderungen. Ein höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit bedeutet daher mehr, als lediglich WCAG-2.2-Konformität auf Stufe AA zu erreichen. Diese Konformität bildet jedoch die notwendige Grundlage, um weitergehende Aspekte wie stärkere Inklusion sinnvoll umzusetzen.

Mehr Barrierefreiheit bedeutet, dass Inhalte für weitere Zielgruppen besser nutzbar werden, einschließlich älterer Menschen. Der Ausbau digitaler Barrierefreiheit ist daher nicht nur eine gesetzliche Notwendigkeit, sondern vor allem ein Qualitätsmerkmal guter digitaler Produkte.