Inklusion bedeutet mehr als Konformität

veröffentlicht in 2018

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Die Anforderungen an barrierefreies Webdesign werden durch die EN 301549 definiert. Diese Europäische Norm ist die rechtliche Grundlage für digitale Barrierefreiheit, die sich aus der Europäischen Webseitenrichtlinie sowie dem European Accessibility Act (EAA) ergeben. In Deutschland werden die Anforderungen durch die Behindertengleichstellungsgesetze auf Bundes- und Landesebene sowie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) übernommen.

Ein zentraler Teil der EN 301549 sind die Anforderungen an Webseiten, Dokumente und Software. Bei den einzelnen Anforderungen wird größtenteils auf die Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 verwiesen.

Hinweis: Die aktuelle Version der WCAG ist 2.2. Die aktualisierten Anforderungen werden in der EN 301549 eingearbeitet. Eine Aktualisierung der verbindlichen Vorgaben wird für Herbst 2027 erwartet. Die WCAG 2.2 ergänzt die WCAG 2.1 um neun neue Kriterien.

Tatsächlich gehen die Anforderungen von Nutzenden mit einer Behinderung über die Anforderungen aus EN 301549 und WCAG 2.2 hinaus. Das liegt nicht nur an einzelnen Anforderungen in den WCAG 2.2, die eher minimalistischen Charakter haben, sondern selbstverständlich auch an Software oder Anforderungen der Nutzenden selbst. Deswegen darf die Konformität zu den Barrierefreiheitsrichtlinien lediglich als Ausgangspunkt für digitale Inklusion, das heißt eine gut nutzbare Website für möglichst alle Nutzende, angesehen werden.

Barrierefreiheit ist dabei ein erreichbares Ziel für jede Organisation, aber:

  1. Webinhalte sind erst dann für die meisten Nutzer zugänglich und nutzbar, wenn die Konformität zu den WCAG 2.2 erreicht wurde. Realistisch ist dabei Konformitätsstufe AA.
  2. Mit barrierefreien Inhalten können weitere Aspekte wie ein positives Nutzungserlebnis sinnvoll angestrebt werden.
  3. Webinhalte müssen kontinuierlich und in einem inklusiven Entstehungsprozess geplant und regelmäßig mit den betroffenen Nutzern evaluiert werden, damit möglichst wenige Nutzer ausgegrenzt werden.

Die Konformität zu den Barrierefreiheitsrichtlinien kommt nicht "frei Haus", sondern setzt Sensibilisierung, Schulungen oder Investitionen in neuer Software voraus. Viel wichtiger ist aber, dass die Konformität der Schlüssel zur Inklusion in der digitalen Welt ist. Ohne Barrierefreiheit gibt es keine Inklusion.

WCAG-Konformität ist der erste Schritt

Die WCAG 2.2 beschreiben die Mindestanforderungen an die digitale Barrierefreiheit. Sie finden in dieser Richtlinie insgesamt 86 Erfolgskriterien. Die Richtlinie wird außerdem durch unzählige erläuternde Dokumente und weitere Webstandards zur Barrierefreiheit ergänzt. Die zentrale Einstiegsseite beim W3C finden Sie auf
https://www.w3.org/WAI/standards-guidelines/

Mit den WCAG 2.2 gibt es einen ausführlich dokumentierten Webstandard mit prüfbaren Kriterien und umfangreichen Erläuterungen. Diese helfen dabei einzuschätzen, ob Techniken im Web für alle nutzbar sind oder ob sie Barrieren erzeugen und nur einen Teil der Nutzenden erreichen. Die Kriterien sind Qualitätsmerkmale, die Ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen robuster und professioneller machen.

Und dennoch: Wenn eine Webseite konform zu den WCAG 2.2 oder zur EN 301549 ist, ist eine gute Nutzbarkeit nicht garantiert. Auch barrierefreie Websites können schwer zu nutzen sein. Ein wesentlicher Grund ist, dass die WCAG 2.2 nicht alle Aspekte einer barrierefreien Nutzung abdeckt. Beispiele dafür sind:

Vor allem umfasst die WCAG 2.2 die Gebrauchstauglichkeit nicht. Gebrauchstauglichkeit ist ein Thema, das potenziell alle Nutzende betrifft. Barrierefreiheit umfasst Themen, die Nutzende mit einer Behinderung im besonderen Maße einschränken.

Wenn Ihre Webseiten durch einen Accessibility-Consultant als "barrierefrei" attestiert wird, können vereinzelte Probleme doch auftreten. Daher sind Nutzertests durch Menschen mit verschiedenen Behinderungen möglicherweise notwendig.

Ein inklusiver Ansatz ist erforderlich

Dass die Messlatte für Barrierefreiheit vor allem in einem individuellen Kontext viel zu kurz greifen kann, liegt auf der Hand. Um ein positives Nutzungserlebnis bei möglichst vielen Menschen mit Behinderungen zu erreichen, müssen die Anforderungen einzelner Nutzergruppen und Nutzer in die Gestaltungsüberlegungen für Webinhalte einfließen. Die Arbeitsweisen und spezifischen Anforderungen der verschiedenen Nutzergruppen können dabei auf Konformitätsstufe AA oder AAA der WCAG 2.2 nicht vorkommen.

Vor der Umsetzung eines barrierefreien Webdesigns sollten die möglichen Anforderungen und die Schnittmengen zu den Richtlinien einzeln vergegenwärtigt werden:

Ob die Konformität zu den WCAG 2.2 ausreicht oder ob in konkreten Fällen Nutzeranforderungen zusätzlich berücksichtigt werden müssen, lässt sich an vielen Beispielen diskutieren. Es gibt verschiedene objektive Gründe, die die Berücksichtigung von Nutzeranforderungen nahe legen:

Der zentrale Gedanke lautet: Webseiten werden von Menschen mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen genutzt. Damit Sie Barrieren möglichst vermeiden, müssen Sie Nutzenden mit einer Behinderung immer entgegenkommen. Der erste Schritt ist die konsequente Erfüllung der Mindestanforderungen. Über die Mindestanforderungen hinaus gibt es aber viel Spielraum für mehr Barrierefreiheit und Inklusion.

Barrierefreiheit ist auch eine Haltung

Barrierefreiheit sollte stets proaktiv verfolgt werden. Nur so kann sie bereits in frühen Phasen der Webseitenentwicklung ausreichend berücksichtigt werden. Auf diese Weise kann sich in Ihrer Organisation eine echte Barrierefreiheitskultur entwickeln, die langfristig zu besser nutzbaren Webseiten führt.

Es liegt im Interesse aller Beteiligten – Nutzende und Betreiber von Websites –, ein hohes Qualitätsniveau zu erreichen. Sowohl bei der Entwicklung von Komponenten, Inhalten und Designs als auch bei der Auswahl von Frameworks und Redaktionssystemen kann und sollte Barrierefreiheit gezielt priorisiert werden. Durch regelmäßige Konformitätsprüfungen lassen sich digitale Produkte dauerhaft verbessern.

Aus Sicht der Nutzenden ist es wünschenswert, dass alle Webseiten jederzeit problemlos gelesen und bedient werden können — Das erleichtert so vieles im Alltag. Es darf keine Utopie sein, dass barrierefreie Webseiten der Standard und nicht die Ausnahme sind. Digitale Barrierefreiheit ist der Schlüssel zu echter digitaler Inklusion.