
Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten
Dieser Beitrag wurde im Mai 2005 verfasst und ist ursprünglich erschienen als INFO 1859 bei
Wissen im Internet, Mai 2005. Dort finden Sie auch weitere Veröffentlichungen zum Thema "Barrierefreiheit".
Die
Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) stellt verschiedenartige Anforderungen an einen Webauftritt. Einem großen Teil dieser Anforderungen kann durch die eingesetzte Technik, etwa Redaktionssysteme oder die Verwendung zugänglicher Vorlagen, genügt werden. Weitere Anforderungen werden durch die Konzeption eines Gesamtauftrittes und durch das grafische Design abgedeckt. Dennoch sind einige Anforderungen aus der BITV nur durch die Webredaktion selbst erfüllbar. Auch wenn hierbei die Technik in vielen Fällen für eine Lösung sorgen kann, ist die Generierung barrierefreier Seiten "auf Knopfdruck" nicht möglich.
Im Folgenden werden Inhalte, die typischerweise von den Redakteurinnen und Redakteuren einer Webredaktion eingestellt werden, hinsichtlich der BITV-Anforderungen beschrieben.
Weitere Anforderungen, die sich etwa aus dem
Internet Styleguide der Bundesregierung (ISB) und
Standards und Architekturen für E-Government-Anwendungen (SAGA) ergeben, werden hier nicht berücksichtigt.
Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einführung für Webredaktionen. Weiterführende
Literaturhinweise finden sich am Ende des Beitrages. Da Autorenwerkzeuge unterschiedliche Funktionen und Darstellungsformen aufweisen, werden Beispiele für die barrierefreie Gestaltung von Webinhalten als Quellcode dargestellt.
Der Beitrag "Anforderungen der BITV an die Webredaktion" besteht aus folgenden einzelnen Dokumenten:
Wahrnehmbarkeit von Bildern
Treffende Alternativtexte finden
Strukturierung der Webinhalte
Hervorhebungen
Treffende Linkbezeichnungen
Abkürzungen und Akronyme
Anglizismen und Fremdwörter
Allgemeine VerständlichkeitDie folgenden Begriffe dieser Seite werden auch im Glossar definiert:
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