Theorie und Anforderungen der alternativen Version veröffentlicht in 2009
Umleitung oder Link zur alternativen Version
Der wichtigste Aspekt bei der Bereitstellung einer alternativen Version ist deren Erreichbarkeit. Wenn die nicht-barrierefreie Seite aufgerufen wird, muss die alternative Version leicht aufrufbar sein (prophylaktisch kann auch zuerst immer auf die barrierefreie Version umgeleitet werden). Die automatische Umleitung auf die alternative Version wird zumindest die Zugänglichkeit fördern und wer den nicht-barrierefreien Inhalt aufrufen möchte, kann dies von der barrierefreien Version aus tun.
Es gibt sehr nützliche Techniken für eine bedingte Umleitung von Dateiaufrufen, die allerdings nur durch die Konfiguration des Servers eingerichtet werden können. Weil nicht jeder Zugriff auf die Serverkonfiguration hat, können auch andere Techniken eingesetzt werden. Beispielsweise sind klassische Links eine Möglichkeit; eine andere Option ist die Verwendung von Meta-Angaben.
Serverseitige Umleitungen auf alternative Versionen
Wenn eine barrierefreie Version eines nicht-barrierefreien Inhalts bereitgestellt wird, dann kann der Server so konfiguriert werden, dass Nutzer zunächst nur Zugriff auf die barrierefreie Version erhalten. Beispielsweise kann auf Apache-Servern der Zugriff auf Dateien so gesteuert werden, dass der Zugriff auf die nicht-barrierefreie Seite ausschließlich von der barrierefreien Seite möglich ist.
Im einfachsten Beispiel gibt es zwei HTML-Dokumente:
- Das eine zugänglichkeitsunterstützend: In dem zugänglichkeitsunterstützenden Dokument werden die Inhalte und Funktionen mit XHTML 1.0 und den dort vorhandenen Möglichkeiten aufbereitet. Wir nennen die barrierefreie Alternative: "
seite.html
" - Das andere nicht zugänglichkeitsunterstützend:
Das nicht zugänglichkeitsunterstützende Dokument könnte eine HTML5-Seite sein, die in Screenreadern nicht funktioniert. Wir nennen die aufgrund der mangelnden Zugänglichkeitsunterstützung nicht-barrierefreie HTML5-Seite":
seite-mit-html5.html
"
Beide Seiten können valide und nach allen Kriterien der Barrierefreiheit erstellt worden sein, aber die HTML5-Seite ist zurzeit nicht zugänglichkeitsunterstützend.
Mit dem mod_redirect
-Modul des Apache-Servers können Aufrufe der nicht-zugänglichkeitsunterstützenden Seite umgeleitet werden, außer wenn seite-mit-html5.html
direkt von seite.html
aufgerufen wird. In der .htaccess
-Datei kann das wie folgt notiert werden:
# Zugriff auf seite-mit-html5.html wird nur von seite.html zugelassen
SetEnvIf Referer .*(seite.html)$ oeffne_dich_sesam
<FilesMatch ^(seite-mit-html5.html)$>
Order Deny,Allow
Deny from all
Allow from env=oeffne_dich_sesam
</FilesMatch>
# Alle sonstigen Zugriffe auf seite-mit-html5.html werden auf seite.html umgeleitet
ErrorDocument 403 /pfadangabe/seite.html
Wenn ein Webauftritt Nutzereinstellungen berücksichtigt, so kann durch das Setzen von Cookies oder die Speicherung von ergänzenden Login-Daten eine weitere Möglichkeit gegeben sein, die Anzeige von nicht-konformen Inhalten dem Nutzer zu überlassen. So könnten Optionen wie Flash-Inhalte durch HTML-Inhalt ersetzen" oder "Links zu PDF auf HTML umleiten" vorgesehen werden. Dem Nutzer wird dabei die Kompetenz zugesprochen, die Zugänglichkeit von Inhalten selbst beurteilen zu können.
Links zu alternativen Versionen
Die Konformitätsbedingung 1 wird nur dann erfüllt, wenn Nutzer direkt auf barrierefreie Seiten umgeleitet werden oder wenn der Link zur barrierefreien Seite auf der nicht-barrierefreien Seite leicht auffindbar und bedienbar ist. Wenn serverseitige Umleitungen nicht möglich sind, müssen Links oder andere Mechanismen geboten werden, um zur barrierefreien Version zu gelangen.
Insbesondere müssen die Links zu alternativen Versionen folgende Kriterien erfüllen:
- Wenn ein beliebiger (nicht-barrierefreier) Inhalt eines Webauftritts aufgerufen wird, muss der Link zur barrierefreien Version des aktuell angezeigten Inhalts unmittelbar aufzufinden sein.
- Der Link muss direkt zum barrierefreien Inhalt führen und darf beispielsweise nicht zu einer Übersichtsseite oder zur Startseite eines alternativen Angebots führen.
Direkte Erreichbarkeit
Auch wenn Nutzer im Wesentlichen einen nicht-barrierefreien Webauftritt bedienen können, treten Zugänglichkeitsprobleme möglicherweise doch in Einzelfällen auf. Gerade in solchen Einzelfällen ist es wichtig, dass der Nutzer direkt zur barrierefreien Fassung umschalten kann und nicht über die Startseite oder andere Übersichtsseiten zu einer erneuten Informationssuche genötigt wird:
- Bei nicht-barrierefreien Seiten sollte ein Link am Anfang der Seite berücksichtigt werden, der direkt zur barrierefreien Alternative führt. Beispielsweise könnten einige Seiten eines Webauftritts eingescannte historische Dokumente darstellen, die aber aufgrund von Kontrasten und Schriftbild von Sehbehinderten nicht gelesen werden können. Ein Lösungsansatz wäre:
- Im oberen Bereich dieser Seiten sollte ein Link "Alternative Version" den Nutzer direkt zu einer barrierefreien Seite bringen.
- Die alternative Darstellung könnte neben dem nicht zugänglichen Abbild auch ein Transkript des Textes beinhalten. Das Transkript muss in seiner Form den Anforderungen der zugrunde gelegten Konformitätsstufe genügen.
- Der Link zum barrierefreien Inhalt kann auf einzelne Inhalte bezogen werden (im Gegensatz zur Alternative für eine komplette Seite). Das eben beschriebene gescannte Dokument könnte dann mit einem Link "Dokument in Textform darstellen" ergänzt werden. Wenn der alternative Inhalt der Konformitätsstufe genügt, so würde der nicht-barrierefreie Inhalt die Konformitätsbedingung 1 ebenfalls erfüllen.
Es gibt auch weitere Möglichkeiten, verschiedene Inhalte dem Nutzer zugänglich zu machen, z.B. durch META
-Elemente im Kopfbereich einer Seite. Allerdings können nicht alle heute verwendeten Browser die durch Meta-Angaben vorgegebenen Navigationselemente anzeigen. Und auch wenn bestimmte Browser die Meta-Angaben unterstützen, können die Werkzeugleisten im Browser immer noch abgeschaltet sein. Unter dem Strich sind Meta-Angaben zur Verlinkung alternativer Versionen eines Inhalts keine zuverlässige Methode.
Der Beitrag Theorie und Anforderungen der alternativen Version besteht aus folgenden einzelnen Webseiten:
- Voraussetzung für die Barrierefreiheit
Einige Beispiele, die die Bereitstellung einer alternativen Version begründen können.
- Umleitung oder Link zur alternativen Version
(Aktuelle Seite)
- Sprachregelung
Alternative Versionen sollen nicht "Textversion" heißen, wenn sie die Barrierefreiheit fördern sollen.
Die folgenden Begriffe dieser Seite werden auch im Glossar definiert: