Theorie und Anforderungen der alternativen Version
veröffentlicht in 2009
Anforderungen
Prinzipiell kann eine Seite barrierefrei sein, wenn sie selbst nicht barrierefrei ist. Um dieses Paradoxon aufzulösen, muss die Konformitätsbedingung 1 der WCAG 2.0 angeschaut werden.
Die Konformitätsbedingung 1 der WCAG 2.0 legt fest, dass eine Seite nur dann eine Konformitätsstufe erreichen kann, wenn einer der folgenden Punkte uneingeschränkt zutrifft:
- Konformitätsstufe A: Die Seite genügt allen Erfolgskriterien der Stufe A oder es wird eine konforme Alternative bereitgestellt.
- Konformitätsstufe AA: Die Seite genügt allen Erfolgskriterien der Stufen A und AA oder es wird eine mit Stufe AA konforme Alternative bereitgestellt.
- Konformitätsstufe AAA: Die Seite genügt allen Erfolgskriterien der WCAG oder es wird eine mit Stufe AAA konforme Alternative bereitgestellt.
Die Bereitstellung von alternativen Versionen für alle Seiten "auf Verdacht", d.h. die Bereitstellung einer parallelen Webseite, ist nicht Sinn und Zweck der Konformitätsbedingung 1. Die Bedingung geht explizit nur auf einzelne Inhalte bzw. Seiten ein und nicht auf Webauftritte.
Entscheidend dabei ist, dass die alternative Version der Seite sämtlichen Erfolgskriterien der angestrebten Konformitätsstufe genügen muss und dass es keinen inhaltlichen Verlust geben darf. Wenn beispielsweise in der nicht-konformen Seite eine Grafik keinen Alternativtext besitzt, so muss die Grafik in der alternativen Version mit einem Alternativtext versehen werden. Der Verzicht auf die Grafik führt dazu, dass ein Webauftritt nicht mehr barrierefrei werden kann!
Gleiches gilt natürlich für alle anderen Anforderungen: Wenn eine alternative Version angeboten wird, dann müssen z.B. Kontrastverhältnisse eingehalten werden, Strukturen für Inhalt müssen berücksichtigt werden oder alles muss mit der Tastatur bedient werden können; es müssen alle Erfolgskriterien der gewählten Konformitätsstufe erfüllt sein.
Die kritische Frage ist, wann alternative Versionen überhaupt erforderlich und zulässig sind.
Der Beitrag "Theorie und Anforderungen der alternativen Version" besteht aus folgenden einzelnen Webseiten:
Voraussetzung für die Barrierefreiheit
Einige Beispiele, die die Bereitstellung einer alternativen Version begründen können.
Umleitung oder Link zur alternativen Version
Wenn eine alternative Version angeboten wird, dann sollten Besucher unmittelbar dorthin gelangen können.
Sprachregelung
Alternative Versionen sollen nicht "Textversion" heißen, wenn sie die Barrierefreiheit fördern sollen.
Die folgenden Begriffe dieser Seite werden auch im Glossar definiert: