Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten

Anforderungen der BITV an die Webredaktion veröffentlicht in 2005

Dieser Beitrag wurde im Mai 2005 verfasst und ist ursprünglich erschienen als INFO 1859 in der Reihe "Wissen im Internet" (online nicht mehr verfügbar).

Hervorhebungen

Hervorhebungen sind eine wichtige Gestaltungsmöglichkeit bei der Bereitstellung von Informationen. Wie bei den Angaben zu Bildern ist auch bei Hervorhebungen in Texten darauf zu achten, dass sie am Bildschirm und in alternativen Ausgabemedien wahrgenommen werden können.

Hervorhebungen von Links, Überschriften, eines wichtigen Wortes im Fließtext oder in sonstigen Informationsbereichen ausschließlich durch Farbe sind nach der BITV nicht zulässig. Grund dafür ist, dass Farben verloren gehen, wenn der Nutzer bestimmte Bildschirmfarben eingestellt hat . Die Hervorhebung muss also noch durch ein weiteres Attribut wie z.B. fett, kursiv, Kapitälchen, durch ein zusätzliches Symbol oder durch weiteren Text gekennzeichnet werden.

Beispielgrafik "Radio" mit Ergänzung von Farbformatierungen

Ergänzung von Farbformatierungen: die Überschrift ist in Großbuchstaben dargestellt; die Links sind fett und unterstrichen sowie mit einem vorangestellten Symbol gekennzeichnet.

Bei Links gilt die Unterstreichung als ausreichendes Merkmal, um sie vom sonstigen Text zu unterscheiden. Wenn aber die Unterstreichung unterdrückt wird, muss der Link sich vom restlichen Text durch mehr als die Farbe unterscheiden.

Allgemein gilt, dass sich Inhalte auch durch ihre Positionierung von anderen Inhalten (ohne Farbwahrnehmung) unterscheiden lassen. Beispielsweise ist die Unterdrückung von Unterstreichungen bei Links in der Navigation kein Verstoß gegen die BITV, weil die gesonderte Positionierung am Rand des Bildschirms die Funktion bereits vermittelt. Dies gilt auch für Linklisten im Text.

Damit Hervorhebungen auch in alternativen Ausgabemedien wie Sprachausgaben zugänglich sind, sind Strukturelemente zu verwenden. Zum Beispiel können die Elemente <strong> und <em> verwendet werden, die übrigens auch individuell in den CSS gestaltet werden können. Nicht geeignet für die Hervorhebung ist die Verwendung von <span>.

Links müssen allerdings nicht zusätzlich für alternative Ausgabemedien gekennzeichnet werden, denn die Software erkennt den Link bereits durch das A-Element.