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Erfolgskriterien und Konformitätsbedingungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2

Diese Seite bietet Texte zu Erfolgskriterium 1.4.2 Audio-Steuerelement aus den WCAG 2.2. Nach der BITV 2.0 beziehungsweise EN 301549 müssen Webseiten, Nicht-Web-Dokumente und Software diesem Erfolgskriterium genügen.

Erfolgskriterium 1.4.2 Audio-Steuerelement

Erfolgskriterium 1.4.2 wurde mit den WCAG 2.0 (2008) eingeführt.

Anmerkungen zu den Quellen

Die Quellen für die Übersetzungen sind wie folgt:

  1. Die meisten Anforderungen stammen aus der autorisierten deutschen Übersetzung der WCAG 2.0:
    Extern: https://www.w3.org/Translations/WCAG20-de/
  2. Anforderungen, die in den WCAG 2.1 eingeführt oder deren Wortlaut gegenüber den WCAG 2.0 geändert wurden, stammen von der inoffiziellen deutschen Übersetzung der WCAG 2.1 auf
    Extern: https://outline-rocks.github.io/wcag/translations/WCAG21-de/
  3. Anforderungen, die in den WCAG 2.2 eingeführt oder deren Wortlaut gegenüber den WCAG 2.1 geändert wurden, wurden für diese Seiten von
    Extern, englischsprachig: https://www.w3.org/TR/WCAG22/
    übersetzt.

Übersetzung

Erfolgskriterium 1.4.2 ist in den WCAG 2.2 wie folgt eingegliedert:

1. Wahrnehmbar

Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.

Richtlinie 1.4 Unterscheidbar

Machen Sie es Benutzern leichter, Inhalt zu sehen und zu hören einschließlich der Trennung von Vorder- und Hintergrund.

Erfolgskriterium 1.4.2 Audio-Steuerelement

(Stufe A)

Wenn Audioinhalt auf einer Webseite automatisch für mehr als 3 Sekunden abgespielt wird, dann gibt es entweder einen Mechanismus, um die Wiedergabe zu pausieren oder zu beenden, oder es gibt einen Mechanismus, um die Lautstärke unabhängig von der allgemeinen Systemlautstärke zu regeln.

Hinweis

Jeglicher Inhalt, der dieses Erfolgskriterium nicht erfüllt, kann die Möglichkeit eines Benutzers beeinträchtigen, die ganze Seite zu nutzen. Daher muss jeglicher Inhalt auf einer Webseite (egal ob er dazu benutzt wird, andere Erfolgskriterien zu erfüllen oder nicht) dieses Erfolgskriterium erfüllen. Siehe Konformitätsbedingung 5: Nicht störend.

Anforderungen der WCAG 2.2 (englisch)

1. Perceivable

Information and user interface components must be presentable to users in ways they can perceive.

Guideline 1.4 Distinguishable

Make it easier for users to see and hear content including separating foreground from background.

Extern, englischsprachig: understanding guideline 1.4

Success Criterion 1.4.2 Audio Control

(Level A)

If any audio on a Web page plays automatically for more than 3 seconds, either a mechanism is available to pause or stop the audio, or a mechanism is available to control audio volume independently from the overall system volume level.

Note

Since any content that does not meet this success criterion can interfere with a user's ability to use the whole page, all content on the Web page (whether or not it is used to meet other success criteria) must meet this success criterion. See Conformance Requirement 5: Non-Interference.

Extern, englischsprachig: understanding success criterion 1.4.2

3 Hinweise zu Erfolgskriterium 1.4.2

Zu Erfolgskriterium 1.4.2:

Zur Richtlinie 1.4:

Vordergrundinformationen müssen stets gut vom Hintergrund unterschieden werden können. Visuell gilt es, die Inhalte am Bildschirm zum Beispiel über ausreichende Kontrastverhältnisse und die Möglichkeit der Vergrößerung deutlicher wahrnehmen zu können. Ebenso müssen Nutzende Abstände und andere Formatierungen anpassen können oder temporärer Inhalt muss dauerhaft angezeigt beziehungsweise erst durch Interaaktion ausgeblendet werden. . Es geht bei dieser Richtlinie aber auch um die Unterscheidbarkeit von auditiven Inhalten, die sowohl für Schwerhörige als auch für Nutzende einer Sprachausgabe problematisch sein können.

Alle Erfolgskriterien der WCAG 2.2

1. Wahrnehmbar

Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.

Richtlinie 1.1 Textalternativen

Stellen Sie Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte zur Verfügung, so dass diese in andere vom Benutzer benötigte Formen geändert werden können, wie zum Beispiel Großschrift, Braille, gesprochene Sprache, Symbole oder einfachere Sprache.

Richtlinie 1.2 Zeitbasierte Medien

Stellen Sie Alternativen für zeitbasierte Medien zur Verfügung.

Richtlinie 1.3 Anpassbar

Erstellen Sie Inhalte, die auf verschiedene Arten dargestellt werden können (z.B. einfacheres Layout), ohne dass Informationen oder Struktur verloren gehen.

Richtlinie 1.4 Unterscheidbar

Machen Sie es Benutzern leichter, Inhalt zu sehen und zu hören einschließlich der Trennung von Vorder- und Hintergrund.

2. Bedienbar

Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein.

Richtlinie 2.1 Per Tastatur zugänglich

Sorgen Sie dafür, dass alle Funktionalitäten per Tastatur zugänglich sind.

Richtlinie 2.2 Ausreichend Zeit

Geben Sie den Benutzern ausreichend Zeit, Inhalte zu lesen und zu benutzen.

Richtlinie 2.3 Anfälle und physische Reaktionen

Gestalten Sie Inhalte nicht auf Arten, von denen bekannt ist, dass sie zu Anfällen oder physischen Reaktionen führen.

Richtlinie 2.4 Navigierbar

Stellen Sie Mittel zur Verfügung, um Benutzer dabei zu unterstützen zu navigieren, Inhalte zu finden und zu bestimmen, wo sie sich befinden.

Richtlinie 2.5 Eingabemodalitäten

Erleichtern Sie Benutzern die Bedienung von Funktionen durch andere Eingabearten als die Tastatur.

3. Verständlich

Informationen und die Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.

Richtlinie 3.1 Lesbar

Machen Sie Inhalt lesbar und verständlich.

Richtlinie 3.2 Vorhersehbar

Sorgen Sie dafür, dass Webseiten vorhersehbar aussehen und funktionieren.

Richtlinie 3.3 Hilfestellung bei der Eingabe

Helfen Sie den Benutzern dabei, Fehler zu vermeiden und zu korrigieren.

4. Robust

Inhalte müssen robust genug sein, damit sie von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich Assistenztechnologien interpretiert werden können.

Richtlinie 4.1 Kompatibel

Maximieren Sie die Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Benutzeragenten, einschließlich Assistenztechnologien.

5. Konformität

In diesem Abschnitt sind die Anforderungen an die Konformität zu den WCAG 2.2 aufgelistet. Hier erhalten Sie außerdem Informationen darüber, wie man Konformitätserklärungen erstellt, die optional sind. Abschließend wird beschrieben, was es bedeutet, Barrierefreiheit unterstützend zu sein, da man sich nur dann, wenn man Techniken auf eine die Barrierefreiheit unterstützende Art benutzt, auf die Konformität verlassen kann. Konformität verstehen beinhaltet weitere Erklärungen zu dem Konzept "Barrierefreiheit unterstützend".

5.2 Konformitätsbedingungen

Damit eine Webseite WCAG 2.2-konform ist, müssen alle folgenden Konformitätsbedingungen erfüllt sein:

Weiterführende Links

Bislang wurde nur die deutschsprachige Übersetzung der WCAG 2.0 offiziell vom W3C veröffentlicht. Das W3C benennt eine Übersetzung der WCAG 2.1 als inoffizielle Übersetzung: