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Erfolgskriterien und Konformitätsbedingungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2

Diese Seite bietet Texte zu Erfolgskriterium 1.4.7 Leiser oder kein Hintergrund-Audioinhalt aus den WCAG 2.2. Nach der BITV 2.0 beziehungsweise EN 301549 ist dieses Erfolgskriterium informativ und muss nach der EN 301549 nicht für Konformität umgesetzt werden.

Erfolgskriterium 1.4.7 Leiser oder kein Hintergrund-Audioinhalt

Erfolgskriterium 1.4.7 wurde mit den WCAG 2.0 (2008) eingeführt.

Alternative Bezeichnung (EN 301549): Leises oder kein Hintergrund-Audio

Anmerkungen zu den Quellen

Die Quellen für die Übersetzungen sind wie folgt:

  1. Die meisten Anforderungen stammen aus der autorisierten deutschen Übersetzung der WCAG 2.0:
    Extern: https://www.w3.org/Translations/WCAG20-de/
  2. Anforderungen, die in den WCAG 2.1 eingeführt oder deren Wortlaut gegenüber den WCAG 2.0 geändert wurden, stammen von der inoffiziellen deutschen Übersetzung der WCAG 2.1 auf
    Extern: https://outline-rocks.github.io/wcag/translations/WCAG21-de/
  3. Anforderungen, die in den WCAG 2.2 eingeführt oder deren Wortlaut gegenüber den WCAG 2.1 geändert wurden, wurden für diese Seiten von
    Extern, englischsprachig: https://www.w3.org/TR/WCAG22/
    übersetzt.

Übersetzung

Erfolgskriterium 1.4.7 ist in den WCAG 2.2 wie folgt eingegliedert:

1. Wahrnehmbar

Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.

Richtlinie 1.4 Unterscheidbar

Machen Sie es Benutzern leichter, Inhalt zu sehen und zu hören einschließlich der Trennung von Vorder- und Hintergrund.

Erfolgskriterium 1.4.7 Leiser oder kein Hintergrund-Audioinhalt

(Stufe AAA)

Für aufgezeichneten, reinen Audioinhalt, der (1) hauptsächlich Sprache im Vordergrund enthält, (2) kein Audio-CAPTCHA oder ein Audio-Logo ist und (3) bei dem es sich nicht um eine Vokalisierung handelt, die hauptsächlich als musikalischer Ausdruck bestimmt ist wie beispielsweise Singen oder Rappen, gilt mindestens eines der Folgenden:

Kein Hintergrund

Der Audioinhalt enthält keine Hintergrundgeräusche.

Abschalten

Die Hintergrundgeräusche können abgeschaltet werden.

20 dB

Die Hintergrundgeräusche sind mindestens 20 Dezibel leiser als der Sprachinhalt im Vordergrund mit der Ausnahme von gelegentlichen Geräuschen, die nur 1 oder 2 Sekunden andauern.

Hinweis

Gemäß der Definition von "Dezibel" sind Hintergrundgeräusche, die diese Anforderung erfüllen, ungefähr viermal so leise wie der Sprachinhalt im Vordergrund.

Anforderungen der WCAG 2.2 (englisch)

1. Perceivable

Information and user interface components must be presentable to users in ways they can perceive.

Guideline 1.4 Distinguishable

Make it easier for users to see and hear content including separating foreground from background.

Extern, englischsprachig: understanding guideline 1.4

Success Criterion 1.4.7 Low or No Background Audio

(Level AAA)

For prerecorded audio-only content that (1) contains primarily speech in the foreground, (2) is not an audio CAPTCHA or audio logo, and (3) is not vocalization intended to be primarily musical expression such as singing or rapping, at least one of the following is true:

No Background

The audio does not contain background sounds.

Turn Off

The background sounds can be turned off.

20 dB

The background sounds are at least 20 decibels lower than the foreground speech content, with the exception of occasional sounds that last for only one or two seconds.

Note

Per the definition of "decibel," background sound that meets this requirement will be approximately four times quieter than the foreground speech content.

Extern, englischsprachig: understanding success criterion 1.4.7

Keine Hinweise zu Erfolgskriterium 1.4.7

Zu Erfolgskriterium 1.4.7 gibt es bislang keine redaktionellen Hinweise.

Zur Richtlinie 1.4:

Vordergrundinformationen müssen stets gut vom Hintergrund unterschieden werden können. Visuell gilt es, die Inhalte am Bildschirm zum Beispiel über ausreichende Kontrastverhältnisse und die Möglichkeit der Vergrößerung deutlicher wahrnehmen zu können. Ebenso müssen Nutzende Abstände und andere Formatierungen anpassen können oder temporärer Inhalt muss dauerhaft angezeigt beziehungsweise erst durch Interaaktion ausgeblendet werden. Es geht bei dieser Richtlinie aber auch um die Unterscheidbarkeit von auditiven Inhalten, die sowohl für Schwerhörige als auch für Nutzende einer Sprachausgabe problematisch sein können.

Alle Erfolgskriterien der WCAG 2.2

1. Wahrnehmbar

Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.

Richtlinie 1.1 Textalternativen

Stellen Sie Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte zur Verfügung, so dass diese in andere vom Benutzer benötigte Formen geändert werden können, wie zum Beispiel Großschrift, Braille, gesprochene Sprache, Symbole oder einfachere Sprache.

Richtlinie 1.2 Zeitbasierte Medien

Stellen Sie Alternativen für zeitbasierte Medien zur Verfügung.

Richtlinie 1.3 Anpassbar

Erstellen Sie Inhalte, die auf verschiedene Arten dargestellt werden können (z.B. einfacheres Layout), ohne dass Informationen oder Struktur verloren gehen.

Richtlinie 1.4 Unterscheidbar

Machen Sie es Benutzern leichter, Inhalt zu sehen und zu hören einschließlich der Trennung von Vorder- und Hintergrund.

2. Bedienbar

Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein.

Richtlinie 2.1 Per Tastatur zugänglich

Sorgen Sie dafür, dass alle Funktionalitäten per Tastatur zugänglich sind.

Richtlinie 2.2 Ausreichend Zeit

Geben Sie den Benutzern ausreichend Zeit, Inhalte zu lesen und zu benutzen.

Richtlinie 2.3 Anfälle und physische Reaktionen

Gestalten Sie Inhalte nicht auf Arten, von denen bekannt ist, dass sie zu Anfällen oder physischen Reaktionen führen.

Richtlinie 2.4 Navigierbar

Stellen Sie Mittel zur Verfügung, um Benutzer dabei zu unterstützen zu navigieren, Inhalte zu finden und zu bestimmen, wo sie sich befinden.

Richtlinie 2.5 Eingabemodalitäten

Erleichtern Sie Benutzern die Bedienung von Funktionen durch andere Eingabearten als die Tastatur.

3. Verständlich

Informationen und die Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.

Richtlinie 3.1 Lesbar

Machen Sie Inhalt lesbar und verständlich.

Richtlinie 3.2 Vorhersehbar

Sorgen Sie dafür, dass Webseiten vorhersehbar aussehen und funktionieren.

Richtlinie 3.3 Hilfestellung bei der Eingabe

Helfen Sie den Benutzern dabei, Fehler zu vermeiden und zu korrigieren.

4. Robust

Inhalte müssen robust genug sein, damit sie von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich Assistenztechnologien interpretiert werden können.

Richtlinie 4.1 Kompatibel

Maximieren Sie die Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Benutzeragenten, einschließlich Assistenztechnologien.

5. Konformität

In diesem Abschnitt sind die Anforderungen an die Konformität zu den WCAG 2.2 aufgelistet. Hier erhalten Sie außerdem Informationen darüber, wie man Konformitätserklärungen erstellt, die optional sind. Abschließend wird beschrieben, was es bedeutet, Barrierefreiheit unterstützend zu sein, da man sich nur dann, wenn man Techniken auf eine die Barrierefreiheit unterstützende Art benutzt, auf die Konformität verlassen kann. Konformität verstehen beinhaltet weitere Erklärungen zu dem Konzept "Barrierefreiheit unterstützend".

5.2 Konformitätsbedingungen

Damit eine Webseite WCAG 2.2-konform ist, müssen alle folgenden Konformitätsbedingungen erfüllt sein:

Weiterführende Links

Bislang wurde nur die deutschsprachige Übersetzung der WCAG 2.0 offiziell vom W3C veröffentlicht. Das W3C benennt eine Übersetzung der WCAG 2.1 als inoffizielle Übersetzung: