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Erfolgskriterien und Konformitätsbedingungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2

Diese Seite bietet Texte zu Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast (Minimum) aus den WCAG 2.2. Nach der BITV 2.0 beziehungsweise EN 301549 müssen Webseiten, Nicht-Web-Dokumente und Software diesem Erfolgskriterium genügen.

Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast (Minimum)

Erfolgskriterium 1.4.3 wurde mit den WCAG 2.0 (2008) eingeführt.

Anmerkungen zu den Quellen

Die Quellen für die Übersetzungen sind wie folgt:

  1. Die meisten Anforderungen stammen aus der autorisierten deutschen Übersetzung der WCAG 2.0:
    Extern: https://www.w3.org/Translations/WCAG20-de/
  2. Anforderungen, die in den WCAG 2.1 eingeführt oder deren Wortlaut gegenüber den WCAG 2.0 geändert wurden, stammen von der inoffiziellen deutschen Übersetzung der WCAG 2.1 auf
    Extern: https://outline-rocks.github.io/wcag/translations/WCAG21-de/
  3. Anforderungen, die in den WCAG 2.2 eingeführt oder deren Wortlaut gegenüber den WCAG 2.1 geändert wurden, wurden für diese Seiten von
    Extern, englischsprachig: https://www.w3.org/TR/WCAG22/
    übersetzt.

Übersetzung

Erfolgskriterium 1.4.3 ist in den WCAG 2.2 wie folgt eingegliedert:

1. Wahrnehmbar

Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.

Richtlinie 1.4 Unterscheidbar

Machen Sie es Benutzern leichter, Inhalt zu sehen und zu hören einschließlich der Trennung von Vorder- und Hintergrund.

Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast (Minimum)

(Stufe AA)

Die visuelle Darstellung von Text und Bildern von Text hat ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 mit folgenden Ausnahmen:

Großer Text

Großer Text und Bilder von großem Text haben ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1;

Nebensächlich

Für Text oder Bilder eines Textes, die Teil eines inaktiven Bestandteils der Benutzerschnittstelle, rein dekorativ, für niemanden sichtbar oder Teil eines Bildes sind, welches signifikanten anderen visuellen Inhalt enthält, gibt es keine Kontrastanforderung.

Wortbildmarken

Text, der Teil eines Logos oder eines Markennamens ist, hat keine Kontrastanforderungen.

Anforderungen der WCAG 2.2 (englisch)

1. Perceivable

Information and user interface components must be presentable to users in ways they can perceive.

Guideline 1.4 Distinguishable

Make it easier for users to see and hear content including separating foreground from background.

Extern, englischsprachig: understanding guideline 1.4

Success Criterion 1.4.3 Contrast (Minimum)

(Level AA)

The visual presentation of text and images of text has a contrast ratio of at least 4.5:1, except for the following:

Large Text

Large-scale text and images of large-scale text have a contrast ratio of at least 3:1;

Incidental

Text or images of text that are part of an inactive user interface component, that are pure decoration, that are not visible to anyone, or that are part of a picture that contains significant other visual content, have no contrast requirement.

Logotypes

Text that is part of a logo or brand name has no contrast requirement.

Extern, englischsprachig: understanding success criterion 1.4.3

4 Hinweise zu Erfolgskriterium 1.4.3

Zu Erfolgskriterium 1.4.3:

Zur Richtlinie 1.4:

Vordergrundinformationen müssen stets gut vom Hintergrund unterschieden werden können. Visuell gilt es, die Inhalte am Bildschirm zum Beispiel über ausreichende Kontrastverhältnisse und die Möglichkeit der Vergrößerung deutlicher wahrnehmen zu können. Ebenso müssen Nutzende Abstände und andere Formatierungen anpassen können oder temporärer Inhalt muss dauerhaft angezeigt beziehungsweise erst durch Interaaktion ausgeblendet werden. . Es geht bei dieser Richtlinie aber auch um die Unterscheidbarkeit von auditiven Inhalten, die sowohl für Schwerhörige als auch für Nutzende einer Sprachausgabe problematisch sein können.

Alle Erfolgskriterien der WCAG 2.2

1. Wahrnehmbar

Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.

Richtlinie 1.1 Textalternativen

Stellen Sie Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte zur Verfügung, so dass diese in andere vom Benutzer benötigte Formen geändert werden können, wie zum Beispiel Großschrift, Braille, gesprochene Sprache, Symbole oder einfachere Sprache.

Richtlinie 1.2 Zeitbasierte Medien

Stellen Sie Alternativen für zeitbasierte Medien zur Verfügung.

Richtlinie 1.3 Anpassbar

Erstellen Sie Inhalte, die auf verschiedene Arten dargestellt werden können (z.B. einfacheres Layout), ohne dass Informationen oder Struktur verloren gehen.

Richtlinie 1.4 Unterscheidbar

Machen Sie es Benutzern leichter, Inhalt zu sehen und zu hören einschließlich der Trennung von Vorder- und Hintergrund.

2. Bedienbar

Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein.

Richtlinie 2.1 Per Tastatur zugänglich

Sorgen Sie dafür, dass alle Funktionalitäten per Tastatur zugänglich sind.

Richtlinie 2.2 Ausreichend Zeit

Geben Sie den Benutzern ausreichend Zeit, Inhalte zu lesen und zu benutzen.

Richtlinie 2.3 Anfälle und physische Reaktionen

Gestalten Sie Inhalte nicht auf Arten, von denen bekannt ist, dass sie zu Anfällen oder physischen Reaktionen führen.

Richtlinie 2.4 Navigierbar

Stellen Sie Mittel zur Verfügung, um Benutzer dabei zu unterstützen zu navigieren, Inhalte zu finden und zu bestimmen, wo sie sich befinden.

Richtlinie 2.5 Eingabemodalitäten

Erleichtern Sie Benutzern die Bedienung von Funktionen durch andere Eingabearten als die Tastatur.

3. Verständlich

Informationen und die Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.

Richtlinie 3.1 Lesbar

Machen Sie Inhalt lesbar und verständlich.

Richtlinie 3.2 Vorhersehbar

Sorgen Sie dafür, dass Webseiten vorhersehbar aussehen und funktionieren.

Richtlinie 3.3 Hilfestellung bei der Eingabe

Helfen Sie den Benutzern dabei, Fehler zu vermeiden und zu korrigieren.

4. Robust

Inhalte müssen robust genug sein, damit sie von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich Assistenztechnologien interpretiert werden können.

Richtlinie 4.1 Kompatibel

Maximieren Sie die Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Benutzeragenten, einschließlich Assistenztechnologien.

5. Konformität

In diesem Abschnitt sind die Anforderungen an die Konformität zu den WCAG 2.2 aufgelistet. Hier erhalten Sie außerdem Informationen darüber, wie man Konformitätserklärungen erstellt, die optional sind. Abschließend wird beschrieben, was es bedeutet, Barrierefreiheit unterstützend zu sein, da man sich nur dann, wenn man Techniken auf eine die Barrierefreiheit unterstützende Art benutzt, auf die Konformität verlassen kann. Konformität verstehen beinhaltet weitere Erklärungen zu dem Konzept "Barrierefreiheit unterstützend".

5.2 Konformitätsbedingungen

Damit eine Webseite WCAG 2.2-konform ist, müssen alle folgenden Konformitätsbedingungen erfüllt sein:

Weiterführende Links

Bislang wurde nur die deutschsprachige Übersetzung der WCAG 2.0 offiziell vom W3C veröffentlicht. Das W3C benennt eine Übersetzung der WCAG 2.1 als inoffizielle Übersetzung: