Barrierefreie Gestaltung multimedialer Inhalte mittels SMIL 2.0 in der Theorie und anhand eines Beispiels geschrieben von René Hojas (2004)
Behinderte Menschen und das Internet
Besonders Menschen mit Behinderungen erleichtert das Internet prinzipiell die selbst bestimmte Teilnahme am sozialen, kulturellen und beruflichen Leben enorm und bedeutet somit ein wesentlich erhöhtes Maß an Selbständigkeit.
Deshalb verwundern die Ergebnisse einer Umfrage der Aktion "Internet ohne Barrieren", die das deutsche Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im Rahmen der Kampagne "Internet für alle" durchgeführt hat, nicht besonders.
Dieser Umfrage zufolge nutzen Menschen mit Behinderungen im Verhältnis das Internet weit häufiger als Nichtbehinderte. 93 Prozent der insgesamt 3302 befragten Behinderten sehen in diesem Medium viele Chancen. Eine weitere interessante Erkenntnis ist, dass es innerhalb der Behinderungsformen enorme Unterschiede in der Internetnutzung gibt. Über 50 Prozent der Blinden und Sehbehinderten sagen von sich, häufig im Internet zu sein, dagegen haben über 70 Prozent der Menschen mit geistiger Behinderung keine Erfahrungen mit diesem Medium. vgl. Schmitz, C. 2004b
Paradoxerweise können gerade jene Menschen, die von den Möglichkeiten des Internet besonders profitieren, das Medium nur unter Schwierigkeiten oder überhaupt nicht benutzen. Die Nielsen/Norman Gruppe führte im Jahre 2001 Usability-Tests von 19 internationalen Websites durch. 84 Nutzer mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen und 20 Menschen ohne Behinderung wurden vor diverse Aufgaben gestellt. Laut Ergebnis dieser Testreihe können Websites von Nutzern ohne Beeinträchtigungen dreimal besser bedient werden als von Menschen mit Behinderungen. vgl. Nielsen 2004
Ein Grund dafür liegt sicherlich in der Tatsache, dass ein großer Prozentsatz in dieser Benutzergruppe auf die Verwendung von besonderen technischen Hilfsmitteln angewiesen ist, um eine Website bedienen und die Inhalte verstehen zu können. Oftmals sind die vorhandenen Informationen nicht für die Ausgabe und Verarbeitung auf, beziehungsweise durch diese assistiven Hilfsmitteln optimiert und daher für den Nutzer unzugänglich. In der erwähnten Umfrage sehen in diesem Zusammenhang mehr als 50 Prozent der erfahrenen Teilnehmer große technische Barrieren, insbesondere was die ungenügende Abrufbarkeit der Inhalte durch Spezialausgabegeräte, die schlechte Lesbarkeit und Navigation betrifft. vgl. Schmitz, C. 2004b
Definitionen des Begriffs "Behinderung"
Die Gruppe der behinderten Menschen stand lange Zeit im Abseits der Gesellschaft. Dementsprechend abfällig waren auch die Bezeichnungen im täglichen Sprachgebrauch, die ihnen zugedacht wurden. Im Laufe der Zeit, aber erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts, wurde von diversen Initiativen ein Bewusstsein in der Gesellschaft für diese soziale Randgruppe geschaffen. Die Bedürfnisse und Anliegen dieser Menschen rückten stärker in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. Dieses Umdenken machte sich auch in der Metamorphose der Begrifflichkeiten bemerkbar. Begriffe wie beispielsweise "verkrüppelt", was ursprünglich ein medizinisch anerkannter Terminus war, der sich vom lateinischen "contrahere" - "zusammenziehen" ableitet, wurden erst durch "invalide" und "behindert", und schließlich durch "beeinträchtigt" substituiert. vgl. Radtke 1995
Wie so oft überschreiten auch in diesem Zusammenhang Bestrebungen, politische und soziale Korrektheit zu etablieren, ein bestimmtes Maß, was eine Übersensibilisierung beziehungsweise Überkorrektheit zur Folge hat und im konkreten Fall zu fragwürdigen Wortkreationen, insbesondere in der englischen Sprache, führte. Das Ergebnis waren Ausdrücke wie "handicapable", "physically challenged" und "differently abled". Besonders die beiden letzteren beinhalten einiges an Diskussionsstoff: Bedeutet "physisch herausgefordert", dass sich ein behinderter Mensch nur genügend anstrengen muss, um diese "Herausforderungen" meistern zu können? Verschwinden Barrieren einfach, wenn sich der Betroffene ausreichend bemüht? Menschen mit Beeinträchtigungen sind auch nicht "anders befähigt" sie haben im Vergleich zu Nicht-Behinderten keine anderen Fähigkeiten, im Gegenteil, es fehlen welche. vgl. Clark 2002
Eine klare und eindeutige Definition scheint auf Grund der Vielschichtigkeit der Materie nicht möglich zu sein. Trotzdem musste auf internationaler Ebene eine einheitliche Auslegung gefunden werden. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht beim Versuch einer groben Erklärung der Bedeutung von drei Begrifflichkeiten aus:
- impairment (Schädigung): Mängel oder Abnormitäten der anatomischen, psychischen oder physiologischen Funktionen und Strukturen des Körpers.
- disability (Beeinträchtigung): Funktionsbeeinträchtigung oder -mängel aufgrund von Schädigungen, die typische Alltagssituationen behindern oder unmöglich machen.
- handicap (Behinderung): Nachteile einer Person aus einer Schädigung oder Beeinträchtigung.
Diese Gliederung des Begriffs Behinderung ist aus der amerikanischen Diskussion hervorgegangen und hat sich international als Definition etabliert. vgl. Ratgeber Behinderung 2004
Um auf nationaler Ebene rechtliche Gültigkeit haben zu können, muss der Begriff in entsprechenden Gesetzen definiert werden. Diese Definitionen basieren zwar auf der international anerkannten Auslegung des Begriffs, unterscheiden sich allerdings im Detail doch davon.
In Deutschland findet sich diese Begriffserläuterung im Paragraph 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes: "Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist." (Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze, § 3)
In Österreich befindet sich ein entsprechendes Gesetz in der Vorbegutachtungsphase und soll noch im Jahr 2004 in Kraft treten. Dieses Gesetz ist stark an das deutsche Pendant angelehnt und enthält ebenfalls im § 3 folgende Definition des betroffenen Personenkreises: "Menschen mit Behinderungen sind Personen, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder psychische Verfassung voraussichtlich länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen, und deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft dadurch beeinträchtigt ist." vgl. Entwurf Österreichisches Behindertengleichstellungsgesetz 2004
Kritische Anmerkungen zum Thema Behinderung
Woher nehmen wir die Legitimation - als so genannte Nicht-Behinderte - zu sagen: Ein Mensch mit Trisomie ist geschädigt, ein Autist ist geschädigt, ein Blinder, Gehörloser ist geschädigt, ein Geistigbehinderter ist ein Hirngeschädigter. Woher also die Legitimation, wenn nicht aus mental geprägten Machtverhältnissen? (Walther Dreher, Gesellschaft Online"
Was bedeutet "Behinderung" nun wirklich? Viele würden diese Frage mit "ein Behinderter ist ein Mensch, der nicht der Norm entspricht" oder mit ähnlich gearteten Statements beantworten wollen. Diese "Definition" zielt auf die persönlichen Eigenschaften und insbesondere die Beeinträchtigungen eines Menschen ab.
Behindertenpädagogen sehen das etwas differenzierter. Ihrer Meinung nach werden Menschen von ihrem sozialen Umfeld und der aktuellen Situation behindert oder eben nicht. Verändern sich diese Faktoren, ändert sich gleichzeitig der Grad oder die Art der "Behinderung". Wird ein Gebäude so gebaut, dass es für Menschen im Rollstuhl problemlos zugänglich ist und gibt es gleichzeitig spezielle Orientierungshilfen für Sehbehinderte, so ergibt sich in dieser Hinsicht keinerlei Behinderung - Adäquates gilt für die Gestaltung von Webauftritten. (vgl. Streibl, Informationsgesellschaft, Online)
Einige Beeinträchtigungen im Detail
Ein nicht geringer Teil der Weltbevölkerung leidet unter verschiedensten Beeinträchtigungen, die eine uneingeschränkte Nutzung diverser Systeme behindern. Manche dieser Beeinträchtigungen sind angeboren, andere werden durch Krankheit oder Unfälle verursacht und besonders viele stehen in engem Zusammenhang mit dem Altern. Aus medizinischer Sicht lassen sich viele Ausprägungen und Ursachen von Beeinträchtigungen identifizieren. Die wichtigsten lassen sich allerdings in vier Kategorien eingliedern:
- Sehbehinderungen
- Schädigungen des Gehörs
- Physische Beeinträchtigungen der Mobilität
- Beeinträchtigungen der kognitiven Fähigkeiten
Im Folgenden soll ein Überblick über die wichtigsten Ausprägungen der einzelnen Kategorien und die damit zusammenhängenden Barrieren im Internet gegeben werden. Die erwähnten assistiven Hilfsmittel werden in den nächsten n ausführlich erläutert. vgl. Trace Center 2004
Sehbehinderungen
Mit großen Schwierigkeiten bei der Benutzung des hauptsächlich von und für visuell orientierte Nutzer entwickelten Mediums Internet werden Menschen mit Sehbehinderungen konfrontiert.
- Blindheit: Unter diesen Begriff werden einerseits Menschen, die tatsächlich über keine Sehkraft verfügen und solche, die zwar gewisse optische Reize (z.B. Wechsel hell-dunkel) wahrnehmen, die aber aus dieser visuellen Information kaum Nutzen ziehen können, subsumiert. Mitglieder dieser Nutzergruppe sehen sich im visuell orientierten Medium Internet mit enormen Barrieren konfrontiert, da sie optisch transportierte Informationen nicht verwerten können. Diese Inhalte müssen auf alternativen Kanälen, beispielsweise als beschreibende Texte, angeboten werden.
Ein Monitor ist als Ausgabegerät für diese Menschen nicht benutzbar. Sie sind auf die Verwendung von Braille-Zeilen und Screenreader angewiesen. Eine Tastatur kann allerdings im Gegensatz zu einer Maus als Navigationsinstrument gut verwendet werden, da in diesem Fall für die Bedienung keine Auge-Hand-Koordination notwendig ist. Die Navigation einer Website muss dahingehend optimiert werden, dass der Nutzer diese mit der Tastatur problemlos bedienen kann. vgl. webaim 2004e - Sehbehinderung: Das Spektrum von visuellen Schädigungen ist breit gefächert. Der Bogen spannt sich von Kurz- und Weitsichtigkeit, Nachtblindheit, bis hin zum so genannten Fischblick. Viele dieser Beeinträchtigungen stehen in engem Zusammenhang mit dem Alter und treten bei Senioren häufiger auf als bei jungen Menschen.
Die Palette der möglichen Maßnahmen ist ebenfalls groß. In manchen Fällen kann es genügen, die Schriftgrößen und -arten zu verändern, die Kontraste zu erhöhen oder klassische Hilfsmittel wie Kontaktlinsen und Brillen zu verwenden. Bei stärkeren Beeinträchtigungen kann der Einsatz einer Vergrößerungssoftware (Screen Magnifier), zum gewünschten Erfolg führen. vgl. webaim 2004d - Farbenblindheit: Diese Art der Sehbehinderung kommt insbesondere bei Männern häufiger als vielleicht erwartet vor. Ungefähr 8 Prozent von ihnen leiden unter einer Störung des Farbempfindens. Dabei wird zwischen der völligen Unfähigkeit Farben erkennen zu können (Achromatopsie) und dem Ausfall der Farbempfindung von einer (Dichromasie) oder zwei (Monochromasie) der drei Grundfarben unterschieden. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung können viele Farbenblinde Farben zwar erkennen, aber nicht voneinander unterscheiden.
Menschen, die an einer Störung des Farbempfindens leiden, können durchaus eine Website problemlos benutzen, solange keine wichtigen Informationen über Farben transportiert werden (z.B. Farbkodierungen bei Infografiken oder Hinweise wie "Alle rot markierten Felder sind Pflichtfelder!", etc.). vgl. webaim 2004f
Schädigungen des Gehörs
Menschen mit beeinträchtiger Fähigkeit zu hören scheinen auf den ersten Blick im Internet mit wenigen Barrieren konfrontiert zu sein. Dabei wird allerdings auf die Tatsache vergessen, dass Schädigungen des Gehörs fallweise eine verminderte sprachliche Kompetenz bewirken können, insbesondere bei Menschen, die von Geburt an gehörlos sind. Diese Nutzergruppe hat unter Umständen Probleme mit komplizierten Satzkonstruktionen und Fachvokabular.
Abgesehen davon wurden akustische Informationen im Internet bisher nur in geringem Ausmaß zur Verfügung gestellt und eher als Zusatzangebot gesehen. Im Zeitalter der immer größer werdenden Bandbreiten und der erweiterten technischen Möglichkeiten werden Informationen in stärkerem Maße multimedial aufbereitet. Die visuelle Ebene ist in den meisten Fällen ohne die akustische Ergänzung nicht ausreichend, um die Inhalte in vollem Umfang zu vermitteln, beziehungsweise zu verstehen. vgl. Nielsen 2001
Folgende Schädigungen des Hörsinns werden unterschieden:
- Gehörlosigkeit: Damit ist der vollständige Ausfall des Hörsinns gemeint. Geräusche und Töne können nicht wahrgenommen werden. Ist diese Beeinträchtigung angeboren, kann der Betroffene auch keine Lautsprache erlernen, eine Tatsache, die ohne entsprechende therapeutische Maßnahmen dazu führen kann, dass keinerlei Sprachkompetenz entwickelt wird. In speziellen Schulen erlernen Gehörlose zwar Lesen und Schreiben, allerdings auf sehr grundlegendem Niveau. vgl. Medicine-Worldwide 2004
Die Gehörlosigkeit behindert aber nicht nur die Kommunikationsfähigkeit über Lautsprache, sondern auch die kognitiven, emotionalen und sozialen Kompetenzen, die für die zwischenmenschliche Kommunikation förderlich sind. Sozialer Kontakt mit der hörenden Umwelt erweist sich als schwierig, weil die Verwendung der Lautsprache in der Gesellschaft vorherrschend ist. vgl. Medicine-Worldwide 2004
Gehörlose Menschen verständigen sich über die so genannte Gebärdensprache, in der es, wie bei Lautsprachen, von Region zu Region unterschiedliche Ausprägungen und Dialekte gibt. Sprechen und Verstehen verlagern sich von Mund und Ohren zu den Händen und Augen. Gesicht, Kopf- und Körperhaltung, sowie Mimik, Mundgestik und Mundbild spielen in den Gebärdensprachen eine wichtige Rolle. vgl. Medicine-Worldwide 2004
Für Gehörlose, die lesen können, sind Inhalte im Internet prinzipiell zugänglich, allerdings unter der Voraussetzung, dass akustische Informationen auf Textebene (z.B. Untertitel bei Video, Transkripte für Audio-Streams, etc.) und leicht verständlich formuliert angeboten werden. Schwieriger gestaltet sich dies für jene ohne Lesekenntnisse. In diesem Fall sollten alle Inhalte durch Videos in Gebärdensprache zur Verfügung gestellt werden. vgl. webaim 2004a - Schwerhörigkeit: Unter diesen Begriff wird jegliche Verminderung der Hörfähigkeit subsumiert. Im Unterschied zur Gehörlosigkeit sind diese Menschen in der Lage, akustische Reize und Sprache über das Ohr wahrzunehmen. Je nach Grad der Minderung haben Betroffene unter den oben genannten Einschränkungen und Barrieren zu leiden Allerdings gibt es für sie unterschiedliche assistive Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte, spezielle Kopfhörer, etc.) um akustische Informationen besser aufnehmen zu können. vgl. webaim 2004a
Motorische Beeinträchtigungen
Viele verstehen unter dieser Begrifflichkeit Beeinträchtigungen des Bewegungsapparates und denken dabei in erster Linie an Menschen, die an den Rollstuhl gefesselt sind. Gerade diese Gruppe wird aus Sicht des Barrierefreien Internet kaum mit anderen Hindernissen konfrontiert als Menschen ohne Behinderung. Gemeint sind vielmehr jene, die aufgrund einer motorischen Beeinträchtigung im Bereich der Hände, diese nicht oder nur unter Verwendung spezieller Hilfsmittel zur Bedienung eines Computers und somit einer Website einsetzen können. Die Palette der ursächlichen Krankheiten ist groß und reicht von Multipler Sklerose und Arthritis über muskuläre Dystrophie (Muskelschwund) bis hin zur Parkinson-Krankheit. vgl. webaim 2004b
Für Menschen, die Systeme eingeschränkt, prinzipiell aber doch manuell bedienen können, genügt oft schon der Einsatz von speziellen, auf ihre Beeinträchtigung abgestimmten Tastaturen (Großfeld-, Kleinfeld- oder Minitastaturen) um die Nutzung eines Computers zu ermöglichen. Internetnutzer, die nicht in der Lage sind, Mäuse und Tastaturen als Eingabewerkzeuge zu verwenden, können den Computer mithilfe von Sensoren und spezieller Software über Knie, Ellenbogen, Kopfbewegungen, Mund (mit der Zunge oder durch Blasen) oder sogar durch Blicke ("Eyetracking") bedienen. vgl. Luckhardt u.a. 2004
Aus Sicht der Entwickler von Websites kann schon einiges dazu beigetragen werden, den Zugang für motorisch beeinträchtigte Menschen zu erleichtern. Nach Möglichkeit sollten allzu kleine Schaltflächen und Imagemaps mit kleinen klickbaren Bereichen vermieden werden, da Menschen mit eingeschränkter Feinmotorik diese mit einer Maus nur schwer oder gar nicht ansteuern können. Die Bedienung einer Website muss ausschließlich über die Tastatur möglich sein. Das Ansteuern der Bedienelemente erfolgt dabei über die Tabulatortaste. Die lineare Reihenfolge, in der die Bedienelemente angesteuert werden, kann über das tabindex
-Attribut, das den Elementen beigefügt wird, logisch strukturiert definiert werden. vgl. Luckhardt u.a. 2004
Beeinträchtigungen der kognitiven Fähigkeiten
Menschen mit verminderten kognitiven Fähigkeiten sind nicht in der Lage komplexe Zusammenhänge zu erfassen und komplizierte Inhalte zu verstehen. Bei Websites bilden eine unübersichtliche Navigation, lange verschachtelte Sätze und eine extensive Verwendung von Fremdwörtern für die Allgemeinheit, und für diese Nutzergruppe besonders, eine unüberwindbare Barriere. In diesen Fällen schaffen auch technische Hilfsmittel keine Abhilfe. Für diese Menschen können Websites nur durch die Existenz einer klaren Struktur, die Verwendung einer eindeutigen Navigation, durch Einsatz von unterstützenden Illustrationen und Bildern und durch Formulierung von kurzen Sätzen in einfacher Sprache zugänglich gemacht werden. vgl. Clark 2002
Auch in diesem Fall würde die Auflistung aller denkbaren Arten von kognitiven Einschränkungen jeden Rahmen sprengen. Die wichtigsten und häufigsten Beeinträchtigungen dieser Kategorie sind Konzentrationsstörungen, Dyslexie (erschwertes Lesevermögen), verminderte Intelligenz, genetische Krankheiten (z.B. "Down Syndrom") und diverse Schädigungen des Gehirns, verursacht durch Unfälle oder andere Krankheiten. Grundsätzlich sind aber auch mit dem Alter zusammenhängende Krankheiten wie Alzheimer hier hinzuzurechnen. vgl. webaim 2004c
Sprache als Barriere
Im Grunde kann ein Mensch die Inhalte einer Website auch deshalb nicht verstehen, weil er der verwendeten Sprache nicht mächtig ist. Es liegt sicherlich im Interesse des Betreibers einer Website, diese Barriere durch ein mehrsprachiges Angebot der Inhalte aus der Welt zu schaffen, allerdings steht diese Problematik nicht im Zentrum der hier thematisierten Bestrebungen.
Sprache wird aber dann zum Thema, wenn sie bei der Programmierung einer Internetseite nicht ordnungsgemäß definiert wurde und somit von manchen Ausgabegeräten nicht korrekt interpretiert werden kann. Um zum Beispiel eine optimale Aussprache der vorgelesenen Inhalte bei Verwendung eines Screenreaders (siehe Kapitel "Sehbehinderung" in Einige Beeinträchtigungen im Detail) zu gewährleisten, ist einerseits die Standardsprache als solche zu definieren, und andererseits muss ein Sprachwechsel innerhalb des Dokuments (z.B. bei Fremdwörtern) gekennzeichnet sein. Das entsprechende Attribut "lang" kann prinzipiell jedem Tag zugeordnet werden und gilt dann so lange, bis dieser Tag geschlossen wird. Kommt ein Wort aus einer Fremdsprache (z.B. "Muffin" auf einer deutschsprachigen Website) vor, muss ein umschließender Tag mit der entsprechenden Angabe der zu verwendenden Sprache gesetzt werden. vgl. Clark 2002
Andernfalls kann es zu Ergebnissen führen, wie sie Jan Eric Hellbusch in seiner Broschüre "Barrierefreies Webdesign" beschreibt:
"Als ich seiner Zeit das erste Mal einen Screenreader testete, hatte ich die Ausgabe-Sprache von amerikanisch auf deutsch umgestellt. Allerdings hatte ich keine Spracheinstellung für die Funktionen gefunden. Beim Vorlesen von Webseiten las die Software dann fleißig Grafiken mit ihren Alternativtexten vor usw. Immer wieder sprach sie auch "Wie sie Tee trinkt" ... jedenfalls verstand ich das so. Nach einer Weile bemerkte ich, dass die Sprachausgabe den Teetrinkerin-Hinweis eher mit chinesischem Einschlag sprach, also "Wie sie Tee tlinkt". Später erst stellte ich fest, dass die Sprachausgabe bereits besuchte Links ankündigte und die englische Bezeichnung "visited link" in deutsch vorlas." vgl. Hellbusch 2001
Der Beitrag Barrierefreie Gestaltung multimedialer Inhalte mittels SMIL 2.0 in der Theorie und anhand eines Beispiels besteht aus folgenden einzelnen Webseiten:
- Einige Meilensteine der Mediengeschichte
- Behinderte Menschen und das Internet
(Aktuelle Seite)
- Technische Hilfsmittel
- Was bedeutet Barrierefreiheit?
- Aufgaben von W3C und WAI
- Gesetzliche Rahmenbedingungen
- Multimediale Inhalte und Barrierefreiheit
- Synchronized Multimedia Integration Language
- Der Prototyp
- Zusammenfassung und Perspektiven
- Wichtige Abkürzungen und Begriffe
- Literaturverzeichnis
- Kontakt mit RenŽ Hojas