Der direkte Zugriff
Der wichtigste Aspekt bei der Bereitstellung einer alternativen Version ist deren Erreichbarkeit. Wenn die nicht-barrierefreie Seite aufgerufen wird, muss die alternative Version leicht aufrufbar sein, auch kann prophylaktisch zuerst immer auf die barrierefreie Version umgeleitet werden. Die automatische Umleitung auf die alternative Version wird zumindest die Zugänglichkeit fördern und wer den nicht-barrierefreien Inhalt aufrufen möchte, kann dies von der barrierefreien Version tun.
Es gibt sehr nützliche Techniken für eine bedingte Umleitung von Dateiaufrufen, die allerdings nur durch die Konfiguration des Servers eingerichtet werden können. Weil nicht jeder Zugriff auf die Serverkonfiguration hat, können auch andere Techniken eingesetzt werden. Beispielsweise sind klassische Links eine Möglichkeit; eine andere Option ist die Verwendung von Meta-Angaben.
Wenn eine barrierefreie Version eines nicht-barrierefreien Inhalts bereitgestellt wird, dann kann
der Server so konfiguriert werden, dass Nutzer zunächst nur Zugriff auf die barrierefreie Version erhalten. Beispielsweise kann auf Apache-Servern der Zugriff auf Dateien so gesteuert werden, dass der Zugriff auf die nicht-barrierefreie Seite ausschließlich von der barrierefreien Seite möglich ist.
Im einfachsten Beispiel gibt es zwei HTML-Dokumente, die eine zugänglichkeitsunterstützend und die andere nicht. Die nicht zugänglichkeitsunterstützende Seite könnte eine HTML5-Seite sein, die nicht in allen Browsern funktioniert. In der zugänglichkeitsunterstützenden Seite werden die Inhalte und Funktionen mit XHTML 1.0 und die dort vorhandenen Möglichkeiten aufbereitet. Beide Seiten können valide und nach allen Kriterien der Barrierefreiheit erstellt worden sein, aber die HTML5-Seite ist zurzeit nicht zugänglichkeitsunterstützend. Für das Beispiel heißt die HTML5-Seite "seite-mit-html5.html" und die alternative Version "seite.html".
Mit dem mod_redirect-Modul von Apache können Aufrufe der nicht-zugänglichkeitsunterstützenden Seite umgeleitet werden, außer wenn seite-mit-html5.html direkt von seite.html aufgerufen wird. Im .htaccess kann das wie folgt notiert werden:
# Zugriff auf seite-mit-html5.html wird nur von seite.html zugelassen
SetEnvIf Referer .*(seite.html)$ oeffne_dich_sesam
<FilesMatch ^(seite-mit-html5.html)$>
Order Deny,Allow
Deny from all
Allow from env=oeffne_dich_sesam
</FilesMatch>
# Alle sonstigen Zugriffe auf seite-mit-html5.html werden auf seite.html umgeleitet
ErrorDocument 403 /pfadangabe/seite.html
Wenn ein Webauftritt
Nutzereinstellungen anbietet, so kann durch das Setzen von Cookies oder die Speicherung von ergänzenden Login-Daten eine alternative Möglichkeit gegeben sein, die Anzeige von nicht-konformen Inhalten dem Nutzer zu überlassen. So könnten Optionen wie "Flash-Inhalte durch HTML-Inhalt ersetzen" oder Links zu PDF auf HTML umleiten" vorgesehen werden. Dem Nutzer wird dabei die Kompetenz zugesprochen, die Zugänglichkeit von Inhalten selbst beurteilen zu können.
Die
Konformitätsbedingung 1 wird nur dann erfüllt, wenn Nutzer direkt auf barrierefreie Seiten umgeleitet werden oder wenn der Link zur barrierefreien Seite auf der nicht-barrierefreien Seite
leicht auffindbar und bedienbar ist. Wenn serverseitige Umleitungen nicht möglich sind, müssen Links oder andere Mechanismen geboten werden, um zur barrierefreien Version zu gelangen. Insbesondere müssen die Links zu alternativen Versionen folgende Kriterien erfüllen:
Auch wenn Nutzer im Wesentlichen einen nicht-barrierefreien Webauftritt bedienen können, treten Zugänglichkeitsprobleme möglicherweise doch in Einzelfällen auf. Gerade in solchen Einzelfällen ist es wichtig, dass der Nutzer direkt zur barrierefreien Fassung umschalten kann und nicht über Startseite oder andere Übersichtsseiten zu einer erneuten Informationssuche genötigt wird.
Dabei gibt es verschiedene Situationen, etwa:
Link am Anfang der Seite berücksichtigt werden, der direkt zur barrierefreien Alternative führt. Wenn Beispielsweise einige Seiten eines Webauftritts eingescannte historische Dokumente darstellen, die aber aufgrund von Kontrasten und Schriftbild von Sehbehinderten nicht gelesen werden können, dann sollte im oberen Bereich dieser Seiten ein Link "Alternative Version" Nutzer direkt zu einer barrierefreien Seite bringen. Die alternative Darstellung könnte neben dem nicht zugänglichen Abbild auch ein Transkript des Textes in der Form beinhalten, die den Anforderungen der zugrunde gelegten Konformitätsstufe genügt.
auf einzelne Inhalte bezogen werden. Wenn beispielsweise das eben beschriebene gescannte Dokument mit einem Link "Dokument in Textform darstellen" ergänzt wird und die eingesetzte Methode der Konformitätsstufe genügt, so würde der nicht-barrierefreie Inhalt die Konformitätsbedingung 1 ebenfalls erfüllen.Es gibt auch weitere Möglichkeiten, verschiedene Inhalte dem Nutzer zugänglich zu machen, z.B. mit META-Elementen im Kopfbereich einer Seite. Allerdings können nicht alle heute verwendeten Browser die durch Meta-Angaben vorgegebenen Navigationselemente anzeigen und auch wenn bestimmte Browser die Meta-Angaben unterstützen, können die Navigationsleisten immer noch abgeschaltet sein. Unter dem Strich sind Meta-Angaben zur Verlinkung alternativer Versionen eines Inhalts keine zuverlässige Methode.
Lesen Sie,
warum ich mich an die Standards halte und warum das Layout mit
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