Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten

Zett Punkt Bee Punkt veröffentlicht in 2005

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Die Forderung aus der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV), Abkürzungen und Akronyme mit (X)HTML-Elementen auszuzeichnen, stellt viele Webentwickler vor echte Probleme. Für das erste Auftreten einer Abkürzung wird in der BITV deren Auflösung gefordert.

Wortwörtlich heißt es:

Abkürzungen und Akronyme sind an der Stelle ihres ersten Auftretens im Inhalt zu erläutern und durch die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache kenntlich zu machen.

In (X)HTML kann diese "Kenntlichmachung", also die Auszeichnung, mit den Elementen ACRONYM und ABBR erfolgen.

Es geht bei diesem Thema in erster Linie um Verständlichkeit und die Notwendigkeit der Erläuterung von Abkürzungen, die von vielen Nutzern mit Sicherheit nicht verstanden werden. Das Spannungsfeld liegt hier zwischen "Das versteht doch jeder" und "Kein Mensch weiß, was das heißt".

Je mehr Sie sich mit dem Thema befassen, desto deutlicher wird Ihnen sicher auch, dass der Nutzen nicht immer klar abzugrenzen ist. Gleichzeitig ist der Aufwand für eine befriedigende Lösung nur mit automatisierten Verfahren in Grenzen zu halten. In diesem Beitrag werden viele Fragen, die bei der Umsetzung dieser Anforderung entstehen, angesprochen und Lösungen diskutiert.