Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten

Links öffnen im neuen Fenster veröffentlicht in 2007

Dieser Beitrag entstand 2007 und bezieht sich auf die damals geltende BITV. Die wichtigste und nachwievor aktuelle Anforderung ist, dass Links, die ein neues Fenster öffnen, entsprechend gekennzeichnet werden sollen.

Abschließende Bemerkung und Links

Pop-Ups haben aus Sicht der Barrierefreiheit Probleme dargestellt. Screenreader aus den 90er Jahre konnten die neuen Fenster nicht erkennen. Der technische Anlass zur Vermeidung der neuen Fenster ist also praktisch hinfällig.

Ob Pop-Ups eingesetzt werden, ist eine Frage der Gebrauchstauglichkeit. Das muss auch im Zusammenhang mit Behinderung gesehen werden, zum Beispiel beim Einsatz sehr starker Vergrößerung am Bildschirm. Auch die Frage, ob dem Nutzer ein Gefallen durch das Öffnen neuer Fenster getan wird, muss beantwortet werden. In der Regel gibt es keinen Grund, neue Fenster zu erzwingen.

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