Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten

Benimmregeln für Datentabellen Teil 2: Komplexe Datentabellen geschrieben von Tomas Caspers (2008)

Die Inhalte dieser Seite sind ursprünglich in einer vierteiligen Serie von der Extern: Aktion Mensch veröffentlicht worden. Auf www.barrierefreies-webdesign.de werden die ersten drei Teile auf mehreren Seiten verteilt präsentiert.

Das summary-Attribut

HTML bietet eine ganze Reihe Elemente und Attribute, um zusätzliche Informationen zu Tabellen sichtbar oder unsichtbar zu hinterlegen; ihr Einsatz wird in den WCAG bzw. der BITV-Bedingung 5.5 gefordert. Problematisch bei der Erfüllung dieser Bedingung ist, dass unsichtbare Informationen mit dem dafür vorgesehenen summary-Attribut von TABLE nur für ganz bestimmte Zugangsformen zugänglich sind. In Screenreadern werden sie zwar üblicherweise vorgelesen, in grafischen Browsern wie z.B. Firefox muss man jedoch schon die rechte Maustaste (→Eigenschaften-Dialog) bemühen, um an die Inhalte der Summary (engl.: für Zusammenfassung) zu gelangen. Da dies vielen Nutzern nicht klar sein dürfte, müssen diese Inhalte doppelt hinterlegt werden, damit alle sie wahrnehmen können. Aber: dann kann man auf die unsichtbaren Informationen auch gleich verzichten – ein generelles Problem unsichtbarer oder nur umständlich zugänglicher Metadaten.

In begründeten Ausnahmefällen kann es sinnvoll sein (aber wirklich nur dann), in summary zusätzliche Hinweise für Screenreader-Nutzer zu hinterlegen – aber nur wenn diese Hinweise im jeweiligen Nutzungskontext tatsächlich auch benötigt werden, weil sich z.B. ansonsten die Tabelle in der Sprachausgabe nicht erschließen lässt.

Tipp: Auch im BIENE-Prüfverfahren wird dieser Punkt seit dem Jahr 2006 nicht mehr strikt gehandhabt. Es wird lediglich bewertet, ob irgendeine Extern: angemessene Form der Beschriftung im Sinne einer Zusammenfassung oder Überschrift gewählt wurde. Dies kann CAPTION, summary oder Hx sein. In der amerikanischen Extern, englischsprachig: Section 508, dem dortigen Äquivalent zur BITV, wird der Gebrauch von CAPTION übrigens nicht vorgeschrieben.